#1
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Unbekannt

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Hallo liebes Forum,

auch ich war schon lange nicht mehr dabei mangels Zeit 😞

Jetzt gibt es wieder etwas Neues und ich weiß gar nicht, was ich machen soll. Vielleicht hat jemand

von Euch Erfahrunge damit? Mein Vater hat nach seinem Schlaganfall regelmäßig (seit 7 Jahren)

KG, Lymphdrainage und Ergotherapie. Zwischendurch habe ich schon ein paar Mal die Ärzte wechseln müssen, da

einige der Meinung sind, dass man mit 74 lieber sterben sollte, als Kosten zu verursachen. Jetzt haben wir endlich einen tollen

Hausarzt und nun hat man uns gesagt, dass wir die Anwendungen nicht mehr ausgestellt bekommen solange wir keine Langzeitgenehmigung der Krankenkasse erhalten. Diese wurde uns von der AOK verwehrt, da man sie nur bekommt, wenn man
mit der "Behinderung" auf die Welt gekommen ist. Lächerlich!!!!!!!!

Dem Hausarzt ist ein Schreiben zugesandt worden, dass dieser sein Budget aufgrund solcher Verordnungen mit 21.000 euro über seinem Budget ist und in Regress genommen wird...

Was macht man jetzt? Habe zwar gedroht, die Krankenkasse zu wechseln, bin mir aber nicht sicher, ob das der richtige Weg ist.

Könnt Ihr mir helfen?

Liebe Grüße

Julia

 

 

 

#2
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Unbekannt

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Guten Morgen Julia,

es gibt die Möglichkeit einen Antrag bei der KK zu stellen. Hier mal der Link:

http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Argumentationshilfen/Krankenversicherung/Musterantrag_Feststellung_der_Schwere_einer_Behinderung.pdf

Rechtlich ist das nach Aussage meiner KK, der Barmer-GEK, noch nicht 100% geklärt. Da es aber ein Gesetz ist, denke ich brauchen nur die Ausschüße noch ein wenig Zeit um die Ausführungsvorschriften zu erstellen. Ich habe diesen Antrag für die Logopädie meiner Frau gestellt und er ist auch anerkannt worden. Leider wissen viele Ärzte anscheinend auch noch nichts von dieser Regelung, aber ich hoffe je mehr solcher Anträge gestellt werden, umso besser klären die Berufsverbände hoffentlich ihre Ärzte auf.

Viele Grüße

Klaus


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Hemianopsie« (30.05.2012, 08:20)
#3
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Hallo Julia

ich habe meine "Gesundheitskasse"AOK-Hessen :(jetzt nachdem ich lauter Steine in den Weg gelegt kriegt habe mit einer Halbseitenlähmung :Oendlich gekündigt--meine Eltern hatte zwar was dagegen-ich glaube Sie sind mit einem AOK-Heiligenschein aufgewachsen-waren ja nie krank!aber was meine Therapeuten führ schwierigkeiten mit der Gesundheitskasse haben ist nicht normal--schau auch mal auf meinen Fernsehbeitrag von rtl.

Gruss von Stephan der jetzt endlich bei der anderen Krankenkasse ist ab 1.6.2012

#4
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Unbekannt

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moin Julia, moin zusammen,

der Hausarzt kann sein gedeckeltes Budget umgehen, wenn er eine Verordung "außerhalb des Regelfalls" ausstellt. Dazu muss er lediglich einen Dreizeiler an die KV schreiben.

Es ist momentan noch nicht geklärt, ob diese Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung überhaupt durchgesetzt werden.

LG Norbert

#5
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Hallo,

mein Mann hat auch das Glück, dass er die Verordnungen ausserhalb des Regelfalls erhält. Soweit ich weiss (Frage an Unbekannt) hat aber jede Arztpraxis nur  eine begrenzte Anzahl von derartig schwer chronisch kranken Patienten, weil ja u.a. auch deren Betreuung durch den Arzt gewährleistet sein muss, zb. durch Hausbesuche. 

lg zaubernuss

#6
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bei meiner neuen Krankenkasse muss ich nichts mehr genehmigen lassen:)

#7
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moin Zaubermaus,

die Frage wieviel Patienten mit einer Versorgung außerhalb des Regelfalls eine Praxis haben darf, kann ich Dir nicht beantworten.

Mich trifft das auch nicht so sehr, weil ich Patient in einer neurologischen Gemeinschaftpraxis bin.

LG Norbert

#8
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da wird einem ja Angst und Bange I)wenn ich das lese---bin mal bei mir gespannt!gruss von Stephan;)

#10
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Zitat von: Unbekannter

die Frage wieviel Patienten mit einer Versorgung außerhalb des Regelfalls eine Praxis haben darf, kann ich Dir nicht beantworten.

Wie hoch die Kosten für solche Verordnungen sein dürfen, weiß ich auch nicht.
Meine Hausärztin, die schon jahrelang diese Physio-Verordnungen ausstellt (bis vor einem Jahr auch Ergotherapie, schreibt jetzt der Neurologe), meinte mal, sie habe jedes Quartal Beanstandungen wegen der Verordnungen außerhalb des Regelfalls, aber das ginge schon.
Das heißt, dass sie eben jedes Mal ausführlich begründen muss, warum, und das ist natürlich Aufwand.

Ich hab mir den Link durchgelesen. In dem heißt es, der Arzt müsse trotzdem weiterhin die Verordnungen ausstellen. Dann nützt es mir ja gar nichts, denn vorher genehmigen lassen muss man bei den Ersatzkassen ohnehin nicht.

@Stephan: Dein Wechseln ist verständlich. Aber die Mitarbeiter deiner früheren Kasse freuen sich sicher, dass das "Ärgern" seinen Zweck erfüllt hat, nämlich einen kostenaufwendigen Patienten an die Konkurrenz losgeworden zu sein. Ärgerlich wäre höchstens, wenn einige gesunde Beklannte und Verwandte mit wechseln.

LG Marianne

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