Hallo,
einge von euch haben ja Angehörige mit Bauchdeckenkatheter, und die Pflege dazu wird ja meist über die Grundpflege über das Pflegegeld abgerechnet. Hier ein neues Urteil darüber. Denn die Kasse muss diese Pflege komplett bezahlen, sprich es muss nicht über das Pflegegeld abgerechnet werden.
Vielleicht hilft es einigen von euch - auch wenn ich bis heute Gegner dieses Bauchdeckenkatheters bin.
LG
Denise