#1
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Hi ihr Lieben,

ich habe euch ja erzäht, dass ich an einem Projekt teilnehme, dass sich ambulant betreutes Wohnen nennt. Wird über den Landschaftsverband beantragt usw.

Ich pflege zwar ja "leider" nicht mehr, aber habe diese HIlfe trotzdem in Anspruch genommen, einfach weil zuviel an Papierkram liegen blieb während der Pflege usw. Also kommt jetzt 1x pro Woche ein Sozialarbeiter und telefoniert für mich diverse Stellen an. Wo ich mich einen Tag drüber aufrege, hat der in 10 Min. erledigt und genehmigt! Gestern habe ich mich also ausgeweint über die hohe Stromnachzahlung die ich in der alten Wohnung noch hatte, weil ich ja ständig diverse Geräte zur Pflege - wie das Anti-Dekubitus-Luftdrucksystem (nur als Beispiel) laufen lassen musste. Kostet ja auch Strom. Also dieser Mensch bei der Pflegekasse angerufen und denen erst einmal die Meinung gesagt, warum ich nicht darüber aufgeklärt wurde, das die PK dafür einen Pauschalbetrag für die Stromkosten bezahlt.

Also wer medizinischen Geräte in Dauerstom hat - bei der PK einen formlosen Antrag stellen - dort bekommt ihr dann einen Teilbetrag für Stromkosten - nicht vom Sozialamt, dahin wird man nämlich immer verwiesen, so wie wir damals auch, doch die bezahlten das nicht mit - das ist Teil der Pflege und dafür ist die Pflegekasse verantwortlich. Die übernehmen mir jetzt einen Teil meiner Stromnachzahlung, weil die früher nie so hoch war, erst seit wir damals diverse Dinge im Dauerbetrieb halten mussten.

Und ich kann auch jedem raten - solch einen Antrag für ambulant betreutes Wohnen zu stellen. Die machen nichts schlimmes, im Gegenteil. MIr geht es echt besser, seit ich das habe - hätte ich gewusst, das die mir schon geholfen hätten, während der Pflege, dann wäre vieles einfacher gewesen.

LG

Denise

#2
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Nicht schlecht. Also die private zahlt das...? Gilt das auch fürs pflegebett ???

Dummerweise müssen wir fast keinen Strom zahlen, aber das weiß die private ja nicht.....


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »iris.a« (09.10.2011, 23:55)
#3
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Hi Iris,

ob die Private KK das bezahlt weiss ich nicht. Natürlich muss die Stromrechnung vorlegt werden. Das Pflegebett natürlich nicht, aber Geräte - wie z.B. unser Antidekubitussytem, welches Tag und Nacht an den Strom angeschlossen war, Beatmungsgeräte usw. Solche Dinge meinte ich. Das hoch und runterstellen des Pflegebettes macht wohl nicht so viel aus. Es geht um Dinge, die 24h im Strombetrieb sind.

 

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