Hallo Chicco
habe da mal was für Dich rausgesucht 
einfach mal unter "Mehrzweckabteil"schauen.
Wie sieht es denn mit den IC aus?
Auf diesen bezieht sich die 90cm-Beschränkung vor allem. Die wenigen ICs, in denen Fahrräder mitgenommen werden, haben einzelne Stellplätze mit entsprechenden Einrichtungen zur Sicherung der Räder; die sind bloß zum Einhängen von Standardrädern ohne Gepäck geeignet. Da geht nichts anderes rein, schon Tandem oder Anhänger machen enorme Schwierigkeiten und werden je nach Zugpersonal zurückgewiesen.
Im Nahverkehr gibt es diese Fahrradständer im Zug nicht, sondern geräumige Mehrzweckabteile. Wenn es einem gelingt, die pubertierenden Büblein rauszuscheuchen, die die Klappsitze in diesen Abteilen sehr gerne mögen, weil man dort hingefläzt eindrucksvoll viel Platz für sich alleine einnehmen kann, darf man manchmal auch mit einem Fahrrad da rein (wofür die Abteile eigentlich gebaut sind).
Der Zugang zu den Mehrzweckabteilen ist aber nicht bei allen Fahrzeugtypen gleich. Ungeeignet für Dein Dreirad sind vor allem:
Bn-Wagen. So heißt eine Bauart von Personenwagen, die in den 1970er Jahren gebaut wurden. Damals am Nirosta-Outfit zu erkennen und als "Silberlinge" berühmt geworden; seither neu lackiert und innen mit allerlei neuen Kunststoffdingen ausgestattet, aber eigentlich die alten geblieben. Im Vergleich zu neueren Typen sehr bequem zum Sitzen, aber mit relativ schmalen Türen. Da geht das Dreirad nicht durch.
Triebwagen der Baureihen 610-612. Diese stellen das Ergebnis bis heute erfolgloser Versuche dar, ein Fahrzeug auf die Schienen zu bringen, das auf kurvenreichen Nebenstrecken schneller sein kann, weil es sich "in die Kurven legt". Die Türen dieser Fahrzeuge sind ziemlich schmal, u.a. weil die Wagenkästen in Neigetechnik besonders verwindungssteif gebaut werden müssen.
... mehr auf http://w-w-w.ms/a1p9z8
und noch das www.muensterland-tourismus.de/9169/Info_Bahn_Bike.pdf
Gruss von Stephan 
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »beersche« (02.10.2012, 15:46)