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Was bringt die neue Reform den Pflegebedürftigen?

Was bedeutet die Reform für Menschen mit Demenz?
Bei Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen sollen die ambulanten Leistungen von 460 auf bis zu 2400 Euro im Jahr steigen. Vorgesehen sind zwei Stufen von 100 oder 200 Euro monatlich, je nach Grad der Fähigkeitsstörungen. Eine wichtige Neuerung ist, dass diese Leistungen auch Betroffene beantragen können, die keine Pflegestufe haben.
Dies ist der vom Sozialverband VdK seit Langem geforderte Einstieg in die sogenannte "Pflegestufe 0". Es ist klar, dass auch mit 200 Euro monatlich die Versorgungsprobleme bei Menschen mit Demenz nicht gelöst sind. Deshalb bleibt aus Sicht des Sozialverbands VdK Deutschland die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf der Tagesordnung.

Quelle:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de18337&SID=3dT8cAFLeQOkLacoUM0XaHBk4S6QCW
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »Tillman« (06.05.2008, 17:49)
#2
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#3
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@beersche
du hast mich übrigens in den Verband geworben!
Wußtest Du das?

#4
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Unbekannt

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:)Nein----------der VDK hat mir in einigen Sachen geholfen-wenn ich nur an die ganzen Anträge denke wo ich mit dem Versorgungsamt im Clinsch lag.Grüsse vom Odenwald sendet der Twinspapa :)auch unter www.stephan-beer.homepage.t-online.de mit neuen Bilder vom Vatertag. ;) :) ;)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »beersche« (07.05.2008, 18:07)
#5
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Unbekannt

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Nach dem ich zweibeinig in die Notaufnahme unserer Klinik lief, um mich untersuchen zu lassen und in dem 3wöchigen Aufenthalt 2 Schlaganfälle manipuliert bekam, suchte ich einen Verband, der mich im nächsten Fall besser schützt.
Da las ich hier durch Dich vom VdK....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Tillman« (07.05.2008, 18:09)
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chilli82

Gast

Hallo,

hier die Punkte, die relevant sind für die Beantragung der Pflegeergänzungsleistung(Betreuungsleistung):



1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
4. Tatsächlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
8. Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
9. Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilf- oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression


Die Punkte sind nochmal in eine Art "Kategorien" (2) aufgeteilt. Man muss dann in dem einen und dem anderen Teil zutreffende Punkte haben.
https://caredirekt.wordpress.com/2008/03/12/zusatzliche-betreuungsleistungen-teilung-in-%E2%80%9Egrundbetrag%E2%80%9C-und-%E2%80%9Eerhohter-betrag%E2%80%9C/



Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannt (Gast)« (08.05.2008, 15:51)
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