#1

jup11

Quarnbek, Deutschland

Novafon

Viele Betroffene fragen dies häufig bei uns nach. In gut begründeten Fällen werden die Kosten übernommen. 
Folgende Vorgehensweise hat sich dabei bewährt:
1. Wenn möglich lassen Sie sich das NOVAFON von Ihrem Arzt verschreiben.
2. Bitten Sie Ihren Therapeuten um ein Schreiben, in dem er die Notwendigkeit des Gerätes für Ihr Krankheitsbild darlegt.
3. Fordern Sie bei uns ein Angebot auf Ihren Namen an. Sie erhalten automatisch eine Infobroschüre zum Einreichen bei der Krankenkasse dazu.

Viel Erfolg! Gerne auch teilen oder kommentieren für alle Betroffenen.

https://www.novafon.com/de/ 

https://www.novafon.com/de/lokale-vibrationstherapie-wissenschaftlich-belegt-sanft-und-einfach 

Dann beginnt der Affentanz mit der Krankenkasse!

 

2415 Aufrufe | 1 Beiträge