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Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen medizinischer Behandlungen. Damit die Gesundheitsämter frühzeitig über besonders schwere Fälle von MRSA-Infektionen (Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus)  informiert werden und so schneller notwendige Maßnahmen ergreifen können, ist in Zukunft jeder Nachweis des Krankheitserregers MRSA aus Blut oder Hirnflüssigkeit von den medizinischen Untersuchungslaboratorien an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Der Erreger verursacht insbesondere Lungenentzündungen, Wundinfektionen und Blutvergiftungen. Eine entsprechende Verordnung, mit der die Labormeldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz ausgedehnt wird (Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung), tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.

LG Rüdi

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