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Die einzelnen Punkte eines Widerspruchs bei der Kasse oder beim Sozialamt:
 
- Legen Sie bei der Pflegekasse schriftlich Wiederspruch ein
 
- Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse das Gutachten des MDK zusenden
 
- Führen Sie erneut über einen Zeitraum von etwa zwei Wochen ein
  Pflegetagebuch
 
- Wenn Sie Mitglied in einem Sozialverband (z.B. VDK) sind lassen Sie sich dort
   beraten. Die IG Metall bietet ihren Mitglieder ebenfalls Beistand an.
 
- Beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Fristen
 
- Ihr Wiederspruch hatte Erfolg. Sie sind mit der Entscheidung einverstanden.
 
 
  Der Widerspruch wurde erneut abgelehnt?
 
- Der nächste Schritt wäre nun beim Sozialgericht zu klagen
 
- Lassen Sie sich unbedingt beraten ! Hier ist ein Fachanwalt erforderlich
 
Musterbrief für einen Wiedersruch zum herunterladen als Worddokument:
 
 
 
- einfach Counter runterlaufen lassen, wenn download Button erscheint bestätigen und ziehen 
 
 
LG von Rüdi
 
 
 
:)
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal bearbeitet, zuletzt von »caveman« (30.05.2008, 13:58)
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