Die einzelnen Punkte eines Widerspruchs bei der Kasse oder beim Sozialamt:
- Legen Sie bei der Pflegekasse schriftlich Wiederspruch ein
- Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse das Gutachten des MDK zusenden
- Führen Sie erneut über einen Zeitraum von etwa zwei Wochen ein
Pflegetagebuch
- Wenn Sie Mitglied in einem Sozialverband (z.B. VDK) sind lassen Sie sich dort
beraten. Die IG Metall bietet ihren Mitglieder ebenfalls Beistand an.
- Beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Fristen
- Ihr Wiederspruch hatte Erfolg. Sie sind mit der Entscheidung einverstanden.
Der Widerspruch wurde erneut abgelehnt?
- Der nächste Schritt wäre nun beim Sozialgericht zu klagen
- Lassen Sie sich unbedingt beraten ! Hier ist ein Fachanwalt erforderlich
Musterbrief für einen Wiedersruch zum herunterladen als Worddokument:
- einfach Counter runterlaufen lassen, wenn download Button erscheint bestätigen und ziehen
LG von Rüdi
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal bearbeitet, zuletzt von »caveman« (30.05.2008, 13:58)