Hallo Rebex,
Du bist deutsche Staatsangehörige und bist ins Ausland gegangen, um eine Ausbildung / Studium / Schule zu machen? Hierüber hast du dann sicherlich auch Bescheinigungen vorliegen. Wenn das so zutrifft, bist du auf jeden Fall bis zu deinem 25. Lebensjahr in der Familienversicherung krankenversichert, wenn du z.B. in Deutschland dann weiter zur Schule gehst.
Ganz sicher bin ich mir nicht. Aber ..... ich gehe davon aus, dass Du in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe hast. Wenn dieser Anspruch besteht, wird dir das Sozialamt eine "angemessene" Wohnung finanzieren und auch die Einrichtung bezuschussen. Außerdem bist du dann krankenversichert. Bei deinem Besuch in Deutschland solltest du auf jeden Fall ein Sozialamt aufsuchen und dich dort informieren.
Vielleicht findest du auf dieser Seite Informationen
LG Tina
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Tina« (12.02.2008, 12:33)