#1
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Unbekannt

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Hallo

Vielleicht wisst ihr es schon aber für mich war es neu.Ich habe heute morgen mit der Unfallversicherung von Floh telefoniert,weil mir eine Bekannte sagte das bestimmte Leute vom Versicherungschutz ausgeschlossen sind.
Der Vertretter teilte mir am Telefon mit "Das Leute ab der Pflegestufe 2 ,keinen Anspruch auf Versicherungsschutz haben."  Also sollte man sich schlau machen damit man die Beiträge nicht umsonst zahlt.

Gruss Detlef und Floh

...die Hoffnung sirbt zuletzt,die Liebe nie!!!
#2
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Unbekannt

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Hallo Dethlef & Floh,
 
ich habe meine Unfallversicherung auch gekündigt und weil Schneuzen auch nicht zu Unfällen zählt, war da nichts zu holen.
 
Irgendwie war ich damals zu blöd, oder sagen wir zu ehrlich, die Ärzte legten mir alle nahe, dass ich einen Unfall hatte, ich hatte ja auch offene Wunden am Kopf und jeder Arzt hätte mir bestätigt, dass die Hirnblutung die Folge eines Sturzes war.
 
Na ja, mit dem Geld wäre ich auch nicht glücklicher geworden!!!
 
Ja, mit Pflegestufe ist es blöd, wenn man vorsorgen will, das lehnt auch jede Versicherung ab.
 
Ich hatte aber vorher 3 Er,- und Ablebensversicherungen , wo 2 problemlos ausbezahlt wurden und eine läuft noch bis 2012.
 
Allerdings, kannst du auf eine andere Art etwas vorsorgen- Bausparen lehnt auch Behinderte nicht ab und wenn ihr klug mit Aktien handelt, hast du für Floh auch eine Vorsorge.
 
Die optimale Versicherung gibt es eh nicht!!!
 
Bist du Feuer- versichert, dann richtet das Löschwasser mehr Schaden an, als das Feuer selber. Dazu muss man wissen, das es auch eine Löschwasser- Versicherung gibt, nur wer hat die schon?
 
Man kann sich nur selber helfen und nie auf Versicherungen vertrauen!!!
 
Liebe Grüße Manfred
#3
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Unbekannt

Gelöscht

Hi Manfred

Die Versicherung hat Floh schon lange,was mir nicht bekannt war und was auch nicht in den Unterlagen stand das Personen ab Pflegstufe 2 nicht weiter versichert sind.Es geht nur darum das man stillschweigend die Beiträge zahlt und wenn es mal darauf ankommt die Versicherung nein sagt.
Es geht nur darum das man sich die Beiträge sparen kann wenn man über die Pflegestufe 2 geht.

Gruss Detlef

...die Hoffnung sirbt zuletzt,die Liebe nie!!!
#4
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Detlef,

wir hatten auch 5 Jahre Beiträge für Friedels Unfallversicherung bezahlt obwohl er gar nicht mehr versicherbar war.
Die Versicherung hat uns aber alle entrichteten  Beiträge bis zum Eintritt der Versicherungsunfähigkeit zurückerstattet.

Schau mal in Deine AUB (Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen), da müßte  auch drinstehen, daß Beiträge in gewissen Fällen zurückgezahlt werden.

Gruß
Gisela
#5
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Bianca

Gast

Hallo,

bin gerade auch dabei, das "Vermögen" meines Vaters zu sichten und habe den Tip bekommen, dass einige Unfallversicherungen auch bei Schlaganfällen bezahlen. Also hab ich mir die AGBs mal angeschaut, konnte dazu aber nichts finden. Allerdings habe ich den Absatz "nicht versicherte Personen" o.s.ä. zufällig gesehen. Hier steht auch drin, dass Pflegebedürftige Personen keinen Versicherungsschutz haben und die Beiträge ab Eintreten der Pflegebedürfigkeit zurück erstattet werden.

Bin gespannt, ob das wirklich so reibungslos klappt....

Viele Grüße,
Bianca

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannt (Gast)« (24.01.2008, 12:57)
#6
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Unbekannt

Gelöscht

Hallöchen,
welche Versicherungen meint ihr denn?
LG von Hans
#7
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Unbekannt

Gelöscht

Hier ging es primär um eine Unfallversicherung, die Floh hatte.
 
Liebe Grüße Manfred
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