Liebe Leute!
Aus eigener Erfahrung kann ich Euch nur raten, rechtzeitig für sich und seine Lieben eine Verfügungsberechtigung zu erteilen/lassen, damit im Falle einer schweren Krankheit mit gestörter Geschäftsfähigkeit der Betreuende leichter an das Bankkonto kommt. Ich bin jetzt gerichtlich bestellter Betreuer für meine Mutter und habe eine solche Verfügungsberechtigung nicht, muss mich jetzt z.B. immer an den Bankschlater anstellen, da ich keine Scheckkarte bekomme. Das alles ist natürlich sehr lästig.
Ansonsten wünsche ich Euch noch schöne Ostern.
Schmidtchen