#1
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Unbekannt

Gelöscht

Liebe Leute!
Aus eigener Erfahrung kann ich Euch nur raten, rechtzeitig für sich und seine Lieben eine Verfügungsberechtigung zu erteilen/lassen, damit im Falle einer schweren Krankheit mit gestörter Geschäftsfähigkeit der Betreuende leichter an das Bankkonto kommt. Ich bin jetzt gerichtlich bestellter Betreuer für meine Mutter und habe eine solche Verfügungsberechtigung nicht, muss mich jetzt z.B. immer an den Bankschlater anstellen, da ich keine Scheckkarte bekomme. Das alles ist natürlich sehr lästig.
Ansonsten wünsche ich Euch noch schöne Ostern.
 
Schmidtchen
#2
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chilli82

Gast

Hallo SChmidtchen,

bin auch Betreuuerin meiner Mutter.Die Bank meiner Mutter meint-ist ne Sparkasse- dass es die Möglichkeit gibt,als Betreuer eine Karte zu bekommen.
Ich selber kenne die Pinnummer meiner Mutter und hebe mit ihrer KArte ab.Hab natürlich vorher ne Rechtspflegerin beim Vormundschaftsgericht gefragt,ob das ok geht und hab grünes Licht bekommen.

lg
vicky

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannt (Gast)« (20.03.2008, 18:56)
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