#1
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo,

ich weiß nicht, ob das im richtigen Unterforum ist, aber ich hoffe es. Wir haben eine Pflegeeinrichtung gefunden und der Großteil wird durch Kranken und Pflegekasse übernommen. Nur der Teil "Gestaltung des Tages" wird nicht übernommen. Dafür sollten wir uns an den zuständigen LWV wenden und einen Antrag auf "Hilfe zur Pflege" stellen.

Jetzt ist es so, dass niemand wirklich heiß drauf ist, Anträge zu stellen, jede Änderung mitzuteilen und Nachweise zu sammeln. Wir sind es zumindest nicht, haben aber keine Wahl. Hinzu kommen bei uns schlaflose Nächte, allein beim Gedanken irgendwas falsch gemacht zu haben oder Rückfragen beantworten zu müssen.

Daher die Fragen: Wie oft hat man nach Antragstellung mit den Behörden zu tun ? Muss man wirklich jede Kleinständerung vom z.B. Einkommen melden oder erst ab einer bestimmten Höhe ? Muss man als Angehöriger irgendwann alles zurückzahlen (bei Besserung oder Ende der Pflege) ?

Falls der Extremfall kommen sollte, dass alle Verhältnisse der letzten 10 Jahre angefordert werden, muss man jeden Vorgang erklären können oder reicht es zu sagen: "Alle Handlungen waren nötig um das Leben bestreiten zu können" und dann alle Kontoauszüge beizufügen ohne darauf groß einzugehen ?

Vielen Dank

#2

Angie

Untermettingen, Deutschland

Hallo,

da muss ich dir leider sagen dass das von Bundesland zu Bundesland und oftmals sogar von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt wird.

Unser Landratsamt z.B. fragt jährlich meinen Gesundheitsstatus ab. Es kann woanders ganz anders sein. Ich kann dir nicht sagen wie es bei euch abläuft.

521 Aufrufe | 2 Beiträge