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Hallo Stefan, erstmal ein Gutes Neues Jahr für dich und deiner Familie.
 
Wo hast du das her mit der Umeltplakette, und wo muss man das beantragen, weißt du das schon?
Ich warte zwar noch auf den Ausweis aber es ist ja schon mal gut zu wissen, wie man dann an die Befreiung kommt.
 
LG Heike
#2
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Bundeseinheitliche Regelungen

Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:

  1. mobile Maschinen und Geräte,
  2. Arbeitsmaschinen,
  3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
  5. Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
  6. Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben,
  7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Müllfahrzeuge,
  8. Fahrzeuge der Bundeswehr und der NATO.
  9. Auf Beschluss des Bundesrates soll in die Kennzeichnungsverordnung eine generelle Ausnahme von Fahrverboten auch für Oldtimer-Fahrzeuge aufgenommen werden. Die Ausnahme tritt vermutlich Mitte Dezember in Kraft, wenn die Bundesregierung diese Änderung verabschiedet hat und das Europäische Notifizierungsverfahren abgeschlossen ist. Dann können Oldtimer mit H-Kennzeichen oder einem roten 07-er Kennzeichen ohne Ausnahmegenehmigung auch in der Umweltzone fahren.
     (Ist zwischenzeitlich erfolgt)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »beersche« (02.01.2008, 11:11)
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