#1
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nne01

Gast

hallo...
möchte mich kurz vorstellen... bin 48 jahre alt und hatte am 22.11.202 einen Hirninfarkt mit sprachausfall und halbseitiger lähmungserscheinung rechts.
habe recht schnell wieder sprechen gelernt und die lähmungserscheinung ist auch wieder weg.. habe nur noch leichte probleme mit der hand.. bin aber sonst wieder ganz gut wiederhergestellt.
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und nun meine frage:
nach dem geltenden gesetzt ist jeder der am staßenverkehr teilnimmt ( auto- bzw motorradfahren ) selbst für seine fahrtüchigkeit verantwortlich. ich bin seither ca 100 000 km mit dem auto und ca. 50 000 km mit dem motorrad gefahren. doch hat mir eine gutachtern (neurologie) erklärt, dass wenn ich ohne ein verkehrsmediziinisches  gutachten weiter fahre und einen unfall verursache dass meine versicherung nicht für den schaden aufkommt.
habe bei einem verkehrsmediziner das erforderlich egutachten gemacht.
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reicht es aus wen ich es mit mir führe ? oder muss ich das bei der Zulassungsstelle oder der versicherung einreichen?
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wäre nett wenn mir jemand helfen könnte
#2
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo,
 
ich würde, ob ich muß oder nicht die Versicherung davon in Kenntnis setzen, habe ich áuch gemacht, das ist sicherlich der sicherere Weg, dann kann sie sich nachher nicht rausreden. Ich würde die Versicherung davon in Kenntnis setzen und denen das Gutachten beilegen
:)
#3
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo,
 
der Alois Ruf hier im Foorum, hat schon oft darüber geschrieben, wie das in Deutschland ist. In Österreich mus man den alten Führerschein abgeben und bekommt einen Neuen, mit diversen Auflagen.
 
Liebe Grüße Manfred
#4
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Unbekannt

Gelöscht

#5
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corinna

Gast

Der Versicherung haben wir das Gutachten vorgelegt, die Zulassungsstelle hat uns nur sehr irritiert angeschaut und mit einem netten Lächeln nach Hause geschickt.
 
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