#1
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Unbekannt

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Hallo zusammen,mich würde interrisieren wie Ihr es macht,
wenn der Partner keine Zeit hat oder nicht verfügbar ist
wenn ein Arztbesuch oder Therapie ansteht.Nicht immer
ist mein Mann zur Hand wenn es um diese Besuche geht.
Ich nehme schon mal den Bus natürlich mit Rollator,aber nach einer
Krankengymnastik ist man ganz schön geschafft,das man froh
wäre jetzt einfach ins Taxi zu steigen um nach Hause zu
kommen.Viele Ärzte und Therapheuten schreiben keine
Scheine mehr aus.Wenn man von der Kasse befreit ist
schließt das auch die Fahrtenzu Arzt und Therapien ein?
Ich lasse mir deshalb kaum noch etwas verschreiben,obwohl
Ergo und Kg von Nutzen wäre
Schon mal danke für Antworten,und Allen ein schönes
Wochenende
         Maria
#2
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#3
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Hallo Maria ;) 
wenn Du in Dauerbehandlung bist und chronisch Krank bist sollte es normal kein Problem sein für deinen Arzt Dir einen Fahrschein zu deinen Therapien auszustellen
:)-nur  Mut und sprich ihn mal an.
der Odenwälder Twinspapa
;)
#4
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Unbekannt

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hasllo maria,

ich hatte das auch mal vor, bloß in der praxis sagte man mir , das geht nicht , mal so, oder so zur oder von der selben stelle.dazu benötigt man voher den transportschein, oder den notarzt bzw. rettungswagen.
brauchst du den dazu?

da muß du wohl selbst ein taxi, oder einen fahrdienst bezahlen.
#5
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Unbekannt

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Hallo Maria,Hallo Zebin  als ich noch kein Auto fuhr sagte man mir das ich nur einen Transportschein mir vom Arzt ausstellen lassen kann wenn ich das Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis aG besitze!bisher hat es noch keine Probleme gegeben.Gruss vom Twinspapa
;) :)
#6
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Unbekannt

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Hallo Maria,
bei der Schwerbehinderung, die Du ja wahrscheinlich beantragt hast, ist es wichtig, daß das Merkmal "H" eingetragen wird. Diesen Bescheid schickst Du Deiner Krankenkasse mit dem Antrag, die Kostenübernahme für Transport-/ und Krankenfahrten zu übernehmen. Diesen Bescheid muß die Krankenkasse Dir erteilen. Dann schickst Du oder die Kasse diesen Bescheid an Deinen Hausarzt, der die Genehmigung für die Kostenübernahme ausstellt. Das kann vor oder nach der Fahrt geschehen. Dann übernimmt die Kasse die Kosten, abzüglich der Eigenbeteiligung. Das Ganze fällt nicht unter die Bugetierung!  Diese Eigenbeteiligung kannst Du aber auch nach Einkommen und auf Antrag begrenzen bzw. ganz zurückschrauben lassen.
Viele Grüße, Marion und Hans  

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »hoffnung« (17.06.2007, 10:53)
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