#1
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brabbel

Gast

Habe mal wieder eine Frage an euch.
Mein Vati hatte je im Juli einen Schlaganfall rechts. Er wurde in Pflegestufe 2 eingeordnet. Nach eienm dreiviertel Jahr hat meine Mutti endlich den Schwerbehindertenausweis für ihn bekommen. Er ist zu 100% schwerbeschädigt. Man verweigert ihm aber die Erlaubnis auf einem Schwerbehinderten parkplatz zu parken. Heißt also , die Bezeichnung "AG" im Ausweis wurde nicht erteilt. Dabei läuft er zwar mit Stock, aber er kann nicht weit laufen. An manchen Tagen, wenn die Spastik besonders schlimm ist, kann er gar nicht laufen. Hat es Sinn, widerspruch einzulegen oder wo kann man nachfragen ob die Entscheidung rechtens ist?
#2
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carina

Gast

hallo brabbel , unsere mutter hat auch pflegestufe 2 und ich kann auch einen behinderten ausweis erhalten.
ihr müßt noch mal einen antrag stellen.viel glück ,beim zweiten mal ,bekommt er ihn ,....tschüss carina
#3
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bw

Gast

Hallo,
 
ein ehemaliger Arbeitskollege von mir hatte eine befristete Ausnahmegenehmigung zum Parken.
Frag mal bei der örtlichen Verkehrsbehörde oder bei dem zuständigen Versorgungsamt nach, ob sie sowas erteilen können. Soweit ich weiß gibt es das in einigen Regionen. Meistens reicht dann ein schriftlicher Antrag und eine ärztliche Bescheinigung aus.
 
Viele Grüße
Barbara
#4
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kiraluna

Gast

Guten morgen,
Wenn dein Paps zu 100% Schwerbeschädigt ist, würde ich auf alle auf das "AG" auch noch bestehen, also Wiederspruch einlegen, und hartnäckig bleiben, mich wollte man auch von 80% auf 50% runter stufen und die gehbehinderung aberkennen, dabei humpel ich wirklich, also ruhig Wiederspruch, hab jetzt 70% und "G"
 
Schönes Wochenende
#5
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Brabbel.
 
ich kenne die ganzen Streitereien mit dem Versorgungsamt nur zu gut-da ich auch wieder mit einer Halbseitenlähmung (Merkzeichen 100%,G,aG,B) wieder Auto fahre habe ich mir das aG damals noch ausstellen lassen,denn nur mit diesem Merkzeichen aG darf man auf den sogenannten Behindertenparkplätzen parken.
 
da ich vor einiger Zeit bei meinem Neurologen war um mir ein Ergotherapierezept abholen wollte stellte ich zu Gut dar und er vermerkte es in seinen Akten und ich bekam promt 2Wochen später Post vom Versorgungsamt
 
;( und diese teilten mir mit das das für mich sehr wichtige aG mir aberkannt wird-ich legte gleich Wiederspruch über den VDK :) ein und ging auch zu einem anderen Neurologen-dieser schrieb dem Versorgungsamt was und nun darf ich mein aG wieder behalten,wenn Sie mir das ganz aberkannt hätten musste ich nur mit Nachteilen leben. ;( :O.
 
 
Schönen Wochenendgruss vom Twinspapa
;)
#6
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kiraluna

Gast

hallo stephan,
welche nachteile, hast du, wenn du kein "ag" hättests?
das kann ich nicht ganz nachvollziehen.
#7
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Unbekannt

Gelöscht

;)Hi Alex
ich kann nicht mehr in der Nähe Parken-die Behindertenparkplätze sind wesentlich größer als stinknormale Parkplätze-da ich meine Autotür ganz öffnen muss ist es ausgeschlossen auf einem normale Parkplatz zu parken-wenn dort Auto an Auto steht bekomme ich die Tür nur zu 60cm auf und das langt mir nicht zum Aus bzw Einsteigen.
:O,weitere Nachteile:Du kannst dich nicht mehr  mit dem  ausgesuchten Taxi von der Krankenkasse zu den Therapien fahren lassen nur weil dieses Merkzeichen fehlt,ferner must Du auch die Autosteuer bezahlen.
 
das sind die grössten Probleme die ich habe.
 
Viele Sonnengrüsse aus dem Odenwald sendet der Twinspapa
;) :)
#8
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kiraluna

Gast

Hi Stephan, das mit den Behindertenparkplätzen leuchtet mir ein, um auf diesen stehen zu dürfen, brauchst du aber ne extra genehmigung, da reicht der Ausweis mit "ag"nicht aus, bei uns zumindest.
Das mit dem Taxi, wußt ich nicht, meine Taxi, wenn ich nicht fahren kann, heißt Opi,und mit den Steuern, bei "aG" zahlst du wohl garnichts ?
ich zahl die Hälfte, und das ist schon okay...
#9
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Unbekannt

Gelöscht

Den Parkausweis bekommt man halt nur wenn man das aG im Ausweis stehen hat.
sowie 100% KFZ-Steuer befreiung (50% wenn man nur G hat).

Wenn man das B für Begleitperson hat, kann man meist jemanden umsonst mit ins Kino,Zoo,Schwimmbad ... mitnehmen.

Die Merkzeichen sind für erleichterungen meist wichtiger als die Prozente.
#10
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Unbekannt

Gelöscht

;)Sven hat es richtig erklärt :)-Du bekommst die Parkerleichterung nur wenn Du das aG im Ausweis stehen hast.   Schöne Grüsse vom Odenwald sendet der Twinspapa
;) :)
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