ich habe die Merkmale a.G,G und B und 100%-das Merkzeichen a.G habe ich mir schwer erkämpft-es steht für aussergewöhnlich Gehbehindert,dieses MZ brauche ich um mich auf sogenante Behindertenplätze zustellen-aber meistens sind Sie belegt von Gesunden-und weil ich 100% habe bin ich auch von der Autosteuer befreit-wende Dich doch mal an deinen Arzt und sprich mal beim Versorgungsamt vor und stelle ein Verschlimmerungsantrag-.Gruss vom Odenwälder Twinspapa
Das Merkzeichen “RF“ steht Menschen zu, die
Dazu gehören zum Beispiel behinderte Menschen mit schweren Bewegungsstörungen, die selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln Veranstaltungen nicht in ihnen zumutbarer Weise besuchen können.
Die Feststellung desMerkzeichens "RF" ist zusammen mit einem entsprechenden Antrag bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Die Gebührenbefreiungen werden unabhängig davon gewährt, ob der Rundfunkteilnehmer die Programme über eine Antenne oder über Kabelanschluss empfängt.