#1
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Delphina

Gast

Hallo an alle

ich habe mal ein paar Fragen an Euch!
Wie ja einige wissen, besitze ich einen Schwerbehinderten - Ausweis mit 60% und einem G
Mich würde mal intressieren, was Ihr, wenn Ihr einen Ausweis habt für %habt. wie schwer die Folgen des SAá sind und was noch alles vorhanden ist.

Ich habe heute ein Schreiben von der GEZ erhalten, wo ich z.B das merkzeichen RF haben müsste oder zumindest 80 um von der GEZ befreit zu sein.

Aber darum geht es eigentlich nicht wirklich, es geht darum, dass einige zu mir sagen, dass es ziemlich wenig ist an % was ich bekomme, mit meinen Einschränkungen.

Um es besser nach zu vollziehen erwähne ich hier noch mal was mich alles so begleitet, eine Gehbehinderung, dass zu weiten Wegen ein E Rolli benötigt wird oder das Auto, eine starke Spastik, Müdigkeit,Erschöpfung, eingeschränkt in den Bewegungen allgemein, im Haushalt nicht mehr ganz aktiv,weil vieles nicht zu halten geht, eine Rest Aphasie und jetzt sind meine Augen noch dazu gekommen, wo der Augenarzt sagte, dass es auf jedenfall vom SA her rührt, dass meine Augen schlechter sind.

Was ist Eure Meinung ob 60% richtig sind???

Was kann ich tun, damit ich die richtigen angemessenen % bekomme??

Vielen Dank für Eure Antworten im vor raus

Liebe Grüße aus Königsbronn
Nicole
#2
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Nicole :)ich habe die Merkmale a.G,G und B und 100%-das Merkzeichen a.G habe ich mir schwer erkämpft-es steht für aussergewöhnlich Gehbehindert,dieses MZ brauche ich um mich auf sogenante Behindertenplätze zustellen-aber meistens sind Sie belegt von Gesunden-und weil ich 100% habe bin ich auch von der Autosteuer befreit-wende Dich doch mal an deinen Arzt und sprich mal beim Versorgungsamt  vor und stelle ein Verschlimmerungsantrag-.Gruss vom Odenwälder Twinspapa ;)
  1. Das Merkzeichen “RF“ steht Menschen zu, die

    • blind und hochgradig sehbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 allein für die Sehbehinderung sind,
    • die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
    • oder die einen GdB von wenigstens 80 haben und wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.

    Dazu gehören zum Beispiel behinderte Menschen mit schweren Bewegungsstörungen, die selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln Veranstaltungen nicht in ihnen zumutbarer Weise besuchen können.

    Die Feststellung desMerkzeichens "RF" ist zusammen mit einem entsprechenden Antrag bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Die Gebührenbefreiungen werden unabhängig davon gewährt, ob der Rundfunkteilnehmer die Programme über eine Antenne oder über Kabelanschluss empfängt.


     

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal bearbeitet, zuletzt von »beersche« (26.09.2007, 16:09)
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