#1
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Wastun

Gast

Moin, ich bin der Neue und freue mich nun endlich ein Forum gefunden zu haben, dass das Thema Schlaganfall und wie geht es weiter behandelt:
Zu den Fakten: Am 16.11.07 hatte meine Schwiegermutter (75) in spe einen Schlaganfall, normale Aufnahme nach Schlaganfall in einem Kh., zwischendurch Komplikationen(weil kein Katheder gelegt wurde) 3 Tage Intensiv. Am 03.12. Verlegung in ein "Reha"Krankenhaus. Dort wurden ihr 28Tage Therapie gewährt. Dann (Silvester) Verlegung in ein Pflegeheim zur Kurzzeitpflege.
Und nu? --- es geht ihr gut und nach ihrer Meinung so gut, dass sie wieder in eine eigene Wohnung möchte...
Wir sehen: Arm und Hand rechts weitestgehend unbeweglich, besonders bei Aufregung deutliche Sprachstörungen und ein an sich gut aussehendes Laufen mit und ohne Gehwagen.
Soweit, so gut! - Sie bekommt nun Macromar, hat Vorhofflimmern, eine Fettleber ...??? (Erzwungenes Gespräch mit Arzt folgt am Donnerstag)
Auf Anfrage, wie sie denn die Situation einschätze, wurde der Wunsch nach eigenem Wohnen bestätigt. --- Wir machten den vorsichtigen Versuch ihr zu erklären, dass es jetzt vielleicht sinnvoll sein könne , da sie zurzeit Selbstzahler ist, sich doch nach einem guten Heim umzusehen. Dann wurden uns aber die Leviten gelesen, von wegen rechtlos, und man wolle sie abschieben und und und --- Meine Lebensgefährtin, die zur Betreuerin, mit allen Rechten bestimmt wurde, und ich wissen nun nicht was wir tun sollten und können (außer, diese Entscheidung und damit auch die finanzielle Sorge an einen unabhängigen Betreuer abzugeben)
Ich weiß auch hier wir es kein Generalrezept geben, aber Erfahrungen?Hilfe?
Ich würde mich über Stellungnahmen sehr freuen.
Herzliche Grüße
Markus


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannt (Gast)« (12.02.2008, 17:50)
#2
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Markus,
 
erst einmal herzlich Willkommen im Forum.
 
Eure Situation ist gewiss nicht einfach - und zwar für beide Seiten.
 
Es ist nachzuvollziehen, dass deine Schwiegermutter wieder in ihre alte Umgebung zurück möchte. Hier stellt sich die Frage, ob Deine Schwiegermutter grundsätzlich in der Lage ist, in ihre Wohnung zurück zu kehren oder ob Einwände seitens der Ärzte bestehen. Wenn ich es richtig verstanden habe, sprecht ihr am Donnerstag mit dem Arzt. Vielleicht solltet ihr den Arzt fragen, was er davon hält bzw. seine Einschätzung überdenken.
 
Habt ihr schon Pflegestufe beantragt? Wäre es ausreichend, wenn ein Pflegedienst zu ihr käme und sie abhängig von der Pflegestufe versorgt?
 
Liebe Grüße
Beobachter
(Angehöriger einer betroffenen Mutter)

#3
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Wastun

Gast

Vielen Dank für Begrüßung und Verständnis.Klar ist das nachzuvollziehen! Aber leider haben wir so ungefähr von 4 Leuten 5 Meinungen
Fakt zurzeit ist in die alte Whg. geht nicht, da 3.Stock und da innerhalb kurzer Zeit die Sozialhilfe einspringen muss dann auch zu groß.
Ebenfalls hat sie zurzeit die Pflegestufe 1
Wie schwer wiegen Macromar, Fettleber, erneuter Schlaganfall, event. Herzinfarkt, das Alter, ...
Großes Indianerehrenwort niemand will sie abschieben, aber die Schwester meiner Verlobten wurde allerseits abgelehnt (Richter, Amtsarzt usw.) Selbst Schw.ma sagt, dass sie es nicht täglich und schon gar nicht 24h aushalten würde. Die häusliche Pflege können wir egal wie wir es drehen würden nicht selber übernehmen.
I)

Nochmal: Wenn es irgend möglich würden wir ihr diesen Wunsch erfüllen.
Das Pflegepersonal sieht das aber auch mehr als fraglich.
Und bitte nicht übel nehmen: Jetzt als Selbstzahlerin hat sie ne Chance auf ein gutes Heim, dass sieht dann als Sozialhilfeabhängige anders aus.

#4
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Wastun,
 
ein Pflegeheim kann auch eine Übergangslösung sein, wo sie weiter Therapie bekommt und dann später vielleicht, wieder in ihre Wohnung zurück kann oder in eine Wohnung zieht, die behindertengerecht ist.
 
Liebe Grüße Manfred
#5
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Wastun

Gast

Hallo Manfred,
klar und dass ist wohl auch der einzige Grund, warum uns noch nicht der Kopf abgerissen wurde!
Was uns unsicher macht sind die verschiedenen Aussagen des Pflegepersonals und der Behörden - und der Zeitdruck:
Das "Vermögen" ist relativ bald aufgebraucht und dann muss die Sozialhilfe übernehmen. Uns wurde gesagt, wenn sie bis zur Übernahme in einen "guten" und damit leider auch teurerem Haus ist übernimmt es das Sozi, ansonsten schreiben die vor wohin die Reise geht.
Na mal sehen, was das Gespräch mit dem Doc heute bringt.
Danke für Eure Rückmeldungen.
Herzliche Grüße
Markus
#6
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Wastun,
 
erstaunlich, wie sich doch die Situationen gleichen. Ich habe vor einigen Tagen die gleiche Erfahrung gemacht.
 
Meine Mutter hat durch mehrere Schlaganfälle - ausgelöst durch Kammerflimmern - globale Aphasie und demenzartige Anzeichen. Auch mir wurde durch die Blume mitgeteilt, dass unsere Probleme die Rehaklinik nicht interessieren würden. Meine Mutter sei hier Patientin und es geht nur danach, ob sie in ein Altenheim will oder nicht - ich glaube nicht einmal, dass sie die gestellten Fragen dazu momentan überhaupt verstehen würde. Wir haben zwar eine Generalvollmacht, die sie uns gegeben hat, sollte sie aber gegen eine Heimunterbringung sein, wären dies freiheitsentziehende Massnahmen und das Amtsgericht würde eingeschalten. Ergebnis: Entweder würde eine Heimunterbringung vom Gericht als nicht erforderlich betrachtet oder wenn eine Selbstgefährdung seitens meiner Mutter besteht, müsste sie gewaltsam dorthingebracht werden und das könnte unter Umständen in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie enden.
 
Man wird hingestellt, als ob man die Menschen abschieben möchte, aber meine Familie und ich sind momentan am Ende und wir fürchten uns schon vor der Zeit, wenn sie aus der Reha entlassen wird und es wieder einmal heisst "Wir wünschen Ihnen viel Kraft". Auch meine Mutter wäre Selbstzahlerin - allerdings ohne Pflegestufe, da sie vom Hals abwärts noch einigermassen "funktioniert". Wir sind berufstätig und wohnen nicht am selben Ort. Und da soll ich meine Mutter ruhigen Gewissens 10 Stunden täglich alleine lassen. Sie kann weder telefonieren noch sich sonst irgendwie verständlich machen. Man kann sich lt. Sozialstation ja alle notwendigen Leistungen "erkaufen".
 
Lass mal was hören, wie es bei Euch weitergeht.
 
Lieben Gruß!
Brummi
#7
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Markus,
auch ich habe ein schlechtes Gewissen, daß ich meine Schwester nach Abschluß der REHA in einem Pflegeheim unterbringen muß. Aber es ist doch auch so, man hat ja auch noch ein Leben und sollte sich nicht vollständig einer Pflege hingeben, die einen doch stark überfordert.
Meine Schwester hat nach dem Tod ihres Sohnes und Mannes allein gelebt und sie möchte es bestimmt auch wieder. Nur ist sie nicht sehr kooperativ in der REHa, sie akzeptiert nicht ihre Erkrankung (SA war am 08.01.08) und macht es den Pflegern und Therapeuten unheimlich schwer. Sie will nur raus. Leider kann sie nach ihrer rechtsseitigen Lähmung noch nicht laufen, nicht auf Toilette gehen und leidet dazu noch unter einer globalen Aphasie, sie gibt sich auch keine Mühe wieder zu sprechen. Sie schreit viel rum und ist im nächsten Moment wieder sehr froh. Jetzt möchte sie sogar Fersehanschluß. soll sie auch haben wenn sie dadurch besser mitarbeitet.
Am Wochenende werde ich ihr nun sagen, daß sie in ein Pflegeheim nach der REHA gehen muß, allerdings werde ich auch sagen, daß es an ihr liegt ob es ein Pflegeheim auf Zeit wird.
 
Ich denke schon daran, daß sie mich dann verfluchen wird aber damit kann ich leben. Sollte es eskalieren, dann werde ich die Betreuerschaft abgeben um ihr die Zeit zu geben, die sie braucht um wieder normal zu denken.
Sicher kann ich dagegenhalten, daß sie weiß, daß auch ich behindert bin und nur noch meine normalen Hausarbeiten durchführen kann, natürlich ohne Belastungen. Man kann leider nicht in so einen kranken Menschen hineinsehen was er fühlt und denkt, besonders wenn er sich nicht artikulieren kann.
Ich hoffe natürlich, daß es bei ihr Klick macht und sie an ihrer Gesundung mitarbeitet.
 
Euch wünsche ich alles Liebe und das auch ihr eine für alle akzeptable Lösung findet.
 
Liebe Grüße von Brigitte
#8
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Unbekannt

Gelöscht

hallo,
entschuldige wenn ich errst heute hier dazustosse, aber ich war in den letzten tagen verhindert.
rein rechtlich scheint es so zu sein, dass in dem fall wenn deine gefährtin das aufenthaltsbestimmungsrecht als teil der beträuung zugesprochen bekam. was tatsächlich einer förmlichen entmündigung entspricht sie einfach bestimmen könnte.
tatsächlich scheint deine zukünftige schwiegermutter in einem zustand zu sein in dem man mit sachlichen argumenten in einem ruhigen ton weiter kommt.
ich selbst lebe mit meinen eltern zusamen, welche mur wenig jünger sind und habe die erfahrung gemacht, dass ein wenig gedult und machen lassen, oft mehr bewirkt. wenn selbst eingesehen wird, dass es so nicht geht, dann ist ein vorher falscher  weg plötzlich richtig.
margy

margy hat seine geschichte und viel mehr unter www.argy-plauen.de aufgesvhrieben.
#9
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Wastun,
 
so ganz kann ich leider Deiner Aussage(da dann auch bald das Sozialamt einspringen muß zu gross )nicht folgen, ich gehe davon aus, dass Deine Schwiegermutter in Spe Aktersrente bezieht mit 75, also wird sich doch an den Einkünften erst einmal nichts ändern? Sorry wenn ich gerade auf dem Schlauch stehe.
 
Ansonsten hoffe ich dass Sie in der REHA noch super Fortscgritte macht.
 
Ich habe bei meinem SA auch im 4. Stock Altbau ohne Aufzug gewohnt, bin inzwischen umngezogen, aber ichwar auch zu Fuss dort oben, geht alles, mich hat es motoviert, dass ich wußte ich muß die Treppenstufehn steigen um nach Hause zu gelangen. Heutiger Vorteil, ganz klar ich habe keine Ängs´te wenn ich Treppen steigen muß
#10
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Unbekannt

Gelöscht

sOORY wASTUN; ICH WAR GLAUBE ICH MAL WIEDER ZU SCHNELL MIT DER ANTWORT: WIE SIEHT ES DENN MIT EINER NOCHMALIGEN REHA AUS ß BEKOMMT SIE DENN IN DER kURZEITPFLEGE THERAPIEß
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