#1
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hallo, mein vater hat ende juni einen Schlaganfoall mit Hirnblutung und dadurch eine linksseitige lähmung bekommen. nun soll er aus der reha nach hause, ist immer noch nicht mobil, und die krankenkasse hat das beantragte Plegebett verweigert, mit Hinweis, daß nurbei Querschnittslähmungen und bei beihahe ganztätigem aufenthalt im bett die kosten übernommen werden.    wer kann mir weiterhelfen.
mfg mary2
#2
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Wiederspruch einlegen,die Kasse muss das ärztl. verordnete Bett zahlen.
Wende dich an das Sanitätshaus.Die helfen auch.Unterstützung und Hilfe gibt es auch beim VDK


Beim Pflegebett muss man keine Zuzahlung leisten. Auf der Verordnung muss stehen "Pflegebett mit elektrisch verstellbare Liegefläche und Zubehör" und die Diagnose der Person.


Gruß

Carmen



#3
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Hallo Margy,
 
oh weh, dein Vater auch? Ihr seit ja ein richtiges Lazarett zu Hause!!!
 
Wie kommt da deine Mutter klar?
 
Du weißt ja selber, dass man bei allem Einspruch legen muss und mit der richtigen Begründung, dann doch die Bewilligung bekommt.
 
Ich würde auch gleich eine Haushaltshilfe beantragen und was ihr sonst noch alles braucht!!!
Sonst ist deine Mutter die Nächste.
 
Liebe Grüße Manfred
#4
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HALLO mary,

ich kann nur sagen, dass da ein sachbearbeiter bei der kk dran war, der von dm krankheitsbild keine ahnung hat.
wenn die motorik ganz, oder teilweise betroffen ist geht es gar nicht ohne pflegebett.
und das ist fast immer der fall.
da soll der nur mal in seinen hilfsmittelkatalog gucken.

margy

und manfred, lass das nächste mal den g weg, aber nich bei mir.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »margy« (30.08.2008, 14:19)
#5
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:) danke für die schnellen antworten, mit welcher begründung soll ich bei der kk einspruch einlegen mfg mary2
#6
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Das Wichtigste ist, den Widerspruch (Einspruch betrifft, rechtlich gesehen, nur die Höhe einer Zahlung o.ä., Widerspruch die ganze Entscheidung, auch wenn sie es normalerweise trotz falscher Bezeichnung akzeptieren) innerhalb der Frist einzulegen. Im Zweifelsfall dazuschreiben, dass die Begründung nachgereicht wird, das muss dann nicht innerhalb der Frist sein. Ich würde mich mal beim VdK beraten lassen, vielleicht genügt ja auch ein Schreiben des Hausarztes.
 
LG Marianne
#7
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Hallo Mary,
 
ups, da hab ich zu schnell gelesen, entschuldige!!!
 
Leg auf alle Fälle Einspruch ein.
 
Liebe Grüße Manfred
#8
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hallo mary,

auf www.margy-2.de findest du unter hilfsmittel den hilfsmittelkatalog.
in dem findestdu unter punkt 19 - häuslicher bereich die pflegebetten.
die diagnose findest du auf dem entlassungsschreiben.
ein einspruch muss meines wissens von einer vorgesetzten stelle geprüft werden .
dann müsste das klar gehen.
das krankheitsbild passt mit diesem entscheid nicht zusammen.

margy

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »margy« (30.08.2008, 16:41)
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