#1
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo liebe Leute,
ich habe da  noch mal eine Frage zum Pflegetagebuch.
Ich habe von der KK ein vorgedrucktes bekommen wo man nur ankreuzen muss.
Über den einzelnen Spalten steht zum beispiel U.für Unterstützung,
TÜ. für Teilunterstützung,VÜ.für Vollunterstützung,was wird nun höher bewertet
 Unterstützung oder Teilunterstützung?Weis daß jemand und kann mir sagen
was ich da ankreuzen muß wenn meine mir beim Duschen, Rasieren und Zähneputzen
hilft,ist das Unterstützung,oder Teilunterstützung?
Wer hat schon einmal ein solches Pflegetagebuch geführt und damit Erfahrung??
LG Mozes
  
#2
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Unbekannt

Gelöscht

#3
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achfredi

Gast

[quote]Zitat von mozes
Hallo liebe Leute,
ich habe da  noch mal eine Frage zum Pflegetagebuch.
Ich habe von der KK ein vorgedrucktes bekommen wo man nur ankreuzen muss.
Über den einzelnen Spalten steht zum beispiel U.für Unterstützung,
TÜ. für Teilunterstützung,VÜ.für Vollunterstützung,was wird nun höher bewertet
 Unterstützung oder Teilunterstützung?Weis daß jemand und kann mir sagen
was ich da ankreuzen muß wenn meine mir beim Duschen, Rasieren und Zähneputzen
hilft,ist das Unterstützung,oder Teilunterstützung?
Wer hat schon einmal ein solches Pflegetagebuch geführt und damit Erfahrung??
LG Mozes
  
[/quote]
 
Hallo!
Für die Einstufung man sagt dass so ein Pflegetagebuch bei der Besuch von der Vertretter von MDK auf dem Tisch sein soll.Es ist sehr wichtig ! ! ! !Es mus mindestens für eine Woche ausgefühlt sein(7 Seiten), zeiten in minutenfür jeder Vorrichtung und dann ob selbstständig,teil selbstständig oder von jemandaen anderen total übernommen wird.
Es gibt auch festgestellte so genanten "Zeitkoridore" (wieviel Zeit jede Verrichtung braucht).Die sind nicht verbindlich sondern nur orientierungs Zeiten für die Gutachter von MDK.Eine sehr grosse Rolle wird auch von der Umgebung wo der Pflegebedürftigte lebt.Es werden aber nur die Zeiten für die Grundpflege in der Einstufungverfahren  gerechnet,dass heisst :
Bereich Körperpflege:das Waschen,Duschen,BadenZahnpflege,Kämmen,Rasieren,Darm- od. Blasenentleerung.
Bereich Ernährung:mundgerechte Zubereitung der Nahrung,Aufnahme der Nahrung
Bereich Mobilität:Aufstehen und Zu- Bett gehen.An-u.Auskleiden,Gehen,stehen,Treppensteigen,Verlassen u.    
                            Wiederaufsuchen der Wohnung 
Alles was ich oben genannt habe(die Zeiten) dient für die Einstufung in eine Pflegestufe,1,2 od.3
Es wäre viel zu sagen.....
Ich schlage Ihnen vor wenn Sie Hilfe Brauchen(von einen nicht Fachmann) mir eine Mail zu schreiben und ich werde Ihnen die unterlagen die ich habe senden.
Meine email Adresse lautet :1753-719@onlinehome.de
Alle Gute wünscht Ihnen achfredi 
#4
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achfredi

Gast

[quote]Zitat von achfredi
[quote]Zitat von mozes
Hallo liebe Leute,
ich habe da  noch mal eine Frage zum Pflegetagebuch.
Ich habe von der KK ein vorgedrucktes bekommen wo man nur ankreuzen muss.
Über den einzelnen Spalten steht zum beispiel U.für Unterstützung,
TÜ. für Teilunterstützung,VÜ.für Vollunterstützung,was wird nun höher bewertet
 Unterstützung oder Teilunterstützung?Weis daß jemand und kann mir sagen
was ich da ankreuzen muß wenn meine mir beim Duschen, Rasieren und Zähneputzen
hilft,ist das Unterstützung,oder Teilunterstützung?
Wer hat schon einmal ein solches Pflegetagebuch geführt und damit Erfahrung??
LG Mozes
  
[/quote]
 
 
Hallo!
Für die Einstufung man sagt dass so ein Pflegetagebuch bei der Besuch von der Vertretter von MDK auf dem Tisch sein soll.Es ist sehr wichtig ! ! ! !Es mus mindestens für eine Woche ausgefühlt sein(7 Seiten), zeiten in minutenfür jeder Vorrichtung und dann ob selbstständig,teil selbstständig oder von jemandaen anderen total übernommen wird.
Es gibt auch festgestellte so genanten "Zeitkoridore" (wieviel Zeit jede Verrichtung braucht).Die sind nicht verbindlich sondern nur orientierungs Zeiten für die Gutachter von MDK.Eine sehr grosse Rolle wird auch von der Umgebung wo der Pflegebedürftigte lebt.Es werden aber nur die Zeiten für die Grundpflege in der Einstufungverfahren  gerechnet,dass heisst :
Bereich Körperpflege:das Waschen,Duschen,BadenZahnpflege,Kämmen,Rasieren,Darm- od. Blasenentleerung.
Bereich Ernährung:mundgerechte Zubereitung der Nahrung,Aufnahme der Nahrung
Bereich Mobilität:Aufstehen und Zu- Bett gehen.An-u.Auskleiden,Gehen,stehen,Treppensteigen,Verlassen u.    
                            Wiederaufsuchen der Wohnung 
Alles was ich oben genannt habe(die Zeiten) dient für die Einstufung in eine Pflegestufe,1,2 od.3
Es wäre viel zu sagen.....
Ich schlage Ihnen vor wenn Sie Hilfe Brauchen(von einen nicht Fachmann) mir eine Mail zu schreiben und ich werde Ihnen die unterlagen die ich habe senden.
Meine email Adresse lautet :1753-719@onlinehome.de
Alle Gute wünscht Ihnen achfredi 
 
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Es wäre noch zu sagen :
 
                                            Stufe                                   Grundpflegezeit                              Gesamtpflegezeit
                                              1                                    mehr als 45 min. /tag                        mindestens 90min/tag
                                              2                                    mindestens 2 Std/tag                        mindestens 3 Std./Tag
                                              3                                    mindestens 4 Std./Tag                      mindestens 5 Std./Tag
 
Sie können im Internet volgende aussuchen:
-Wichtige Gesetztexte aus dem SGB XI
-Pflegestufe Info - Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung
-www.hausartzt-gpo.de/info_orientierungswerte.htm  -  anerkante Zeiten in der Pflege
-http://www.carehelix.de/grundlagen/richtlinien/gutachten/rl_b01_a1zo.pdf (7 sehr wichtigen Seiten)
-Verrichtungen im Detail
-MDK-Gmeinschaft : Begutachtung für die Pflegeversicherung
 
Noch ein mal Alles Gute!
achfredi
 
Es ist viel zum lesen,aber sehr wichtig!
Ich habe lange Zeit im Internet gessürft bis ich etwas nützliches gefunden habe.
#5
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achfredi

Gast

Mozes,es wäre schön zu wiessen ob meine ´Hilfeversuche Ihnen geholfen haben?
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