Hallo Xanthippe,
ab Pflegestufe 2 übernimmt die Pflegeversicherung den Beitrag zu Deiner Rentenversicherung, der aber soweit ich weiß ein Mindestsatz ist, wenn Du Deine Mutter pflegst. Mit der Krankenversicherung geht das nur, wenn Deine Mutter Dich als Haushaltshilfe einstellen würde und du mehr als 410 € also mehr als bei einer geringfügigen Beschäftigung verdienen würdest. Dann würdest du einen Teil von Deinem Gehalt abgezogen bekommen und den anderen Teil, sowie Renten und Arbeitslosen und Pflegeversicherung auch, müsste Deine Mutter zahlen, quasi den Arbeitgeberanteil. Oder Du hast die Möglichkeit dich freiwillig zu versichern und bezahlst den kompletten Beitrag selbst. Bist du denn momentan nicht krankenversichert?
LG Cleo