#1
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo,

meine Tante hat mir gesagt das ihr die zeit in der sie ihre Schwiegermutter gepflegt hat bei der Rente angerechnet wurde. Wer kennt sich damit aus und kann mir sagen was ich da machen muss und gibt es auch eine möglichkeit in sachen krankenversicherung wenn möglich möchte ich meine Mutter nicht mehr durch den Pflegedienst versorgen lassen sondern alles selbst machen da ich ja eh die Hausarbeit für meinen Vater erledigen muss.

Grüße Xanthippe

#2
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Xanthippe,
 
wenn Du plegst kannst Du bei dem MTK Besuch das angeben dann macht die KK einen Termin mit Dir und Ihr füllt den Bogen gemeinsam aus, daß  geht dann rückwirkend aber nur bei Pflegestufe. Oder falls Plegestufe
vorhanden bei der KK anrufen Antrag zusenden lassen oder Termin machen.
 
 
LG
 
Rüdi
#3
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cleopatra1234

Gast

Hallo Xanthippe,
 ab Pflegestufe 2 übernimmt die Pflegeversicherung den Beitrag zu Deiner Rentenversicherung, der aber soweit ich weiß ein Mindestsatz ist, wenn Du Deine Mutter pflegst. Mit der Krankenversicherung geht das nur, wenn Deine Mutter Dich als Haushaltshilfe einstellen würde und du mehr als 410 € also mehr als bei einer geringfügigen Beschäftigung verdienen würdest. Dann würdest du einen Teil von Deinem Gehalt abgezogen bekommen und den anderen Teil, sowie Renten und Arbeitslosen und Pflegeversicherung auch, müsste Deine Mutter zahlen, quasi den Arbeitgeberanteil. Oder Du hast die Möglichkeit dich freiwillig zu versichern und bezahlst den kompletten Beitrag selbst. Bist du denn momentan nicht krankenversichert?
 
LG Cleo
#4
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Unbekannt

Gelöscht

bin halt momentan selbstständig trage mich aber mit dem Gedanken es aufzugeben und bevor ich mir einen minderbezahlten Job suche Pflege ich halt lieber meine Mutter. Denn den Haushalt meiner Eltern müsste ich dann auch noch erledigen. Das mit der Rente geht aber sicherlich nur wenn ich dann auch 7 Tage die Woche die Pflege übernehme oder?
#5
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cleopatra1234

Gast

Du solltest trotzdem sehen das Du Dich krankenversicherst. Um rentenversichert zu sein musst Du die hauptpflegende Person sein, ob Du dann noch einen Pflegedienst in Anspruch nimmst, z. B. für die Bahndlungspflege, die dann von der Krankenversicherung bezahlt wird, oder für die tägliche Grundpflege musst Du dann selbst entscheiden, der größte Teil der Pflege muss allerdings bei Dir liegen.
 
Gruss
Cleo
#6
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Xanthippe ,
  
die Zeitwerte bekommst Du nur auf Pflege, Nahrungsaufname, Körperhygiene etc. nicht aufs Saubermachen.
Du bist über die Pflegekasse nur Rentenversichert und das ab Pflegestufe 2.  
 
LG
 
Rüdi
#7
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Unbekannt

Gelöscht

Das ich krankenversichert sein muss ist mir völlig klar und das ich für's saubermachen keine Rente angerechnet bekommen kann auch. Worum es mir geht ist zum Beispiel ob es möglich ist vielleicht am Wochenende den Pflegedienst kommen zu lassen damit ich auch noch ein Privatleben mit meinem Partner haben kann. Meine Mutter ist übrigens Pflegestufe 3 denn Sie kann sich weder Bewegen noch sprechen.
#8
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Xanthippe,
 
das kannst Du machen, sprich mit denen vom Plegedienst was Sie machen sollen und was es kostet. Du kannst Dir auch das Plegegeld nur zur Hälfte auszahlen lassen und der Plegedienst rechnet direkt mit der Plegekasse ab.
 
Habe das am Anfang gemacht da ich sehr überlastet war: Anfahrt- Große Wäsche-Anziehen knapp 30€
 
LG
 
Rüdi
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