HI, Urinsekt
Ich schreibe das, weil ich bei meiner Frau jüngst gleiches durchgemacht habe.
Wenn die Geschäftsunfähigkeit deiner Mutter festgestellt oder dringend vermutet wurde, solltest du umgehend eine Betreuung übernehmen. Es gibt viele auch medizinische Entscheidungen, wie z. b. eine Operation, die die Ärzte nur mit Zustimmung eines gesetzlich festgestellten Betreuers ausführen. Im Allgemeinen unterschreibt ja ein Patient die Einwilligung zur Operation, wenn er nicht mehr dazu fähig kist (z. b. wenn er nicht mehr schreiben kann und keine Unterschrift mehr leisten kann), muss der Betreuer das machen. Schon die Legung einer Magensonde über die Bauchdecke muss so eine Einwilligung des Betreuers haben.
Zuständig für die Ausstellung eines Betreuer-Ausweises ist das Amtsgericht an dem Ort, wo deine Mutter in der KLinik liegt bzw. wird dorthin delegiert. Der zuständige Richter kommt dann in die KLinik zu deiner Mutter und begutachtet die Betreuer-Notwendigkeit, egal was die Ärzte gesagt haben. Du solltest dabei sein, also Absprache mit dem Richter, wann er kommt. Betreue-Verpflichtungen beziehen sich auf viele Teilbereiche, in deinem Falls also vornehmlich auf "Gesundheit", aber wie ich im Falle deiner Mutter vermute, auf noch viele andere Teilbereiche, wie Finanzen und Behörden-Schriftkram. Hast du schon eine Vollmacht für das KOnto deiner Mutter, kann man den PUnkt Finanzen umgehen, da hier vieles später vom Gericht nachgeprüft wird aufgrund KOntoausszüge etc.
Du oder deine Schwester ist dann Betreuerin und kann die andere als stellvertreterin einsetzen lassen,denn es kann ja mal sein, dass der Betreuer ausfällt und eine wichtige Entscheidung für deine Mutter ansteht.
Du erhältst einen Betreuerausweis (Blatt DIN-4 Papier) mit beglaubigten Kopien, die du überall beifügen musst, wo das notwendig ist.
Ein Betreuerausweis ist m.W. nicht notwendig, wenn deine Mutter rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht ausgestellt hat, was allerdings seltener der Fall ist. Die alten Leute machen so etwas nicht gern.
Hast du denn schon den Sozialdienst der Klinik konsultiert? Unbedingt machen, die leiten dann auch alles für das Amtsgericht ein und beraten dich auch, wie weit deine Betreuung gehen sollte.
Die Betreuung läuft auch meist nur über 6 MOnate oder so, dann muss neu festgestellt werden, denn ein Patient kann sich ja so weit erholen, dass er weider seine eigenen Belange übernehmen kann.
Ich würde also nicht abwarten.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »arno63« (04.09.2007, 12:13)