#1
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ur_insekt

Gast

Hallo an alle...

leider bin auch ich nun eine Betroffene... meine Mutter wurde vor 5 Tagen mit einem Schlaganfall ins Krankenhaus
Berlin Neukölln eingeliefert.. Ergebniss: ein alter Schlaganfall links und jetzt ein neuer leichter rechts in Kombination mit einem epileptischen Anfall..

Abgesehen davon, dass mich die ganze Situation aus heiterem Himmel getroffen hat und ich mich erst einmal an den Anblick meiner hilflosen Mutter gewöhnen muss, so hat mich auch das gestern erfolgte Gespräch mit dem Arzt sehr überrollt..
Es wurde wohl durch einen Psychiater fest gestellt, dass sie nicht mehr geschäftsfähig ist und daher ich oder meine Schwester als Betreuuer dem Gericht vorgeschlagen werden sollen..
1) was heisst das genau für  uns /oder einen von uns beiden?
2) Welche Entscheidungen können jetzt direkt anstehen, die einen Betreuer notwendig machen?
2) Muss dass immer so schnell entschieden werden oder kann man nicht erst die noch diese Woche anstehende Reha abwarten?

Ist alles im Moment ein wenig viel auf einmal und ich weiss nicht, an welche Stellen ich mich wenden kann...

Danke vorab!
#2
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo,
leider trifft ein SA einen meist ganz unvorbereitet und wirft oft viele Fragen auf.
Finde es allerdings fragwürdig bereits nach wenigen Tagen die rechtlichen Aspekte von den Ärzten zu Sprache zu bringen. Ist Deine Mutter Unternehmerin? Dann wäre es evtl. wichtig einen Vertreter zu bestellen, anderen Falls solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt befragen und Deiner Mutter etwas Zeit geben.
Die ersten Tage nach meinem SA im Mai 06 sahen auch nicht gut aus. Vieles hat sich aber wieder geregelt und das schon innerhalb der ersten zwei Wochen.
Wünsche Euch beiden viel Glück und Deiner Mutter schnelle Frortschritte
 
Lars
#3
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Unbekannt

Gelöscht

HI, Urinsekt
 
Ich schreibe das, weil ich bei meiner Frau jüngst gleiches durchgemacht habe.
Wenn die Geschäftsunfähigkeit deiner Mutter festgestellt oder dringend vermutet wurde, solltest du umgehend eine Betreuung übernehmen. Es gibt viele auch medizinische Entscheidungen, wie z. b. eine Operation, die die Ärzte nur mit Zustimmung eines gesetzlich festgestellten Betreuers ausführen. Im Allgemeinen unterschreibt ja ein Patient die Einwilligung zur Operation, wenn er nicht mehr dazu fähig kist (z. b. wenn er nicht mehr schreiben kann und keine Unterschrift mehr leisten kann),  muss der Betreuer das machen. Schon die Legung einer Magensonde über die Bauchdecke muss so eine Einwilligung des Betreuers haben.
Zuständig für die Ausstellung eines Betreuer-Ausweises ist das Amtsgericht an dem Ort, wo deine Mutter in der KLinik liegt bzw. wird dorthin delegiert. Der zuständige Richter kommt dann in die KLinik zu deiner Mutter und begutachtet die Betreuer-Notwendigkeit, egal was die Ärzte gesagt haben. Du solltest dabei sein, also Absprache mit dem Richter, wann er kommt. Betreue-Verpflichtungen beziehen sich auf viele Teilbereiche, in deinem Falls also vornehmlich auf "Gesundheit", aber wie ich im Falle deiner Mutter vermute, auf noch viele andere Teilbereiche, wie Finanzen und Behörden-Schriftkram. Hast du schon eine Vollmacht für das KOnto deiner Mutter, kann man den PUnkt Finanzen umgehen, da hier vieles später vom Gericht nachgeprüft wird aufgrund KOntoausszüge etc.
Du oder deine Schwester ist dann Betreuerin und kann die andere als stellvertreterin einsetzen lassen,denn es kann ja mal sein, dass der Betreuer ausfällt und eine wichtige Entscheidung für deine Mutter ansteht.
Du erhältst einen Betreuerausweis (Blatt DIN-4 Papier) mit beglaubigten Kopien, die du überall beifügen musst, wo das notwendig ist.
Ein Betreuerausweis ist m.W. nicht notwendig, wenn deine Mutter rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht ausgestellt hat, was allerdings seltener der Fall ist. Die alten Leute machen so etwas nicht gern.
 
Hast du denn schon den Sozialdienst der Klinik konsultiert? Unbedingt machen, die leiten dann auch alles für das Amtsgericht ein und beraten dich auch, wie weit deine Betreuung gehen sollte.
 Die Betreuung läuft auch meist nur über 6 MOnate oder so, dann muss neu festgestellt werden, denn ein Patient kann sich ja so weit erholen, dass er weider seine eigenen Belange übernehmen kann.
 
Ich würde also nicht abwarten.
 
 

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »arno63« (04.09.2007, 12:13)
#4
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Ur-Insekt,
 
ich habe eine Betreuungsvollmacht für meinen Vater. Wir wurden gleich auf der STroke-UNit - während Paps im Koma lag - vom behandelnden Artz angesprochen vor allem wegen der bevorstehenden Kopf-OP. Ich habe die Betreuung angenommen (zu dem Zeitpunkt war mir nicht wirklich klar, was das alles auf mich zukommt). Ich habe die Betr. dennoch angenommen, weil ich meinem Dad bei Behördenkram immer zur Seite stand und er sich hier immer auf mich verlassen hat. Du brauchst unheimlich viel Kraft und Nerven hierfür - vor allem - so ging/geht es mir, weil ich das Gefühl habe - alleine da zu stehen. Ich meine - es kostet unheimlich Mühe heraus zu bekommen, wie Du wo was beantragen kannst, an welche Stellen Du Dich wenden musst etc.. Jeder will plötzlich was von einem und jeder meldet sich - klar - bei Dir, weil Du die Betreuung hast.
 
Nicht "geschäftsfähig" heißt einfach, dass Deine Mutter nicht in der Lage ist für sich klar zu entscheiden - egal in welche Richtung -.
 
Mit dem "schnell" entscheiden - kommt darauf an. Wenn ein dringende notwendige OP bevorsteht - sollte man nicht lange zögern. Aber: Du hast ja eine Schwester (was ist mit Deinem Vater?) - Du musst ja nicht alleine entscheiden - würde ich auch nicht machen. Letztendlich gilt Deine Unterschrift - deshalb ist es wichtig vorher auch mit allen Familienangehörigen alles genau zu besprechen und dann entscheiden. Ihr werdet euch richtig entscheiden...
 
Ich drücke Dir die Daumen - Du machst das schon.
Alles Gute für Euch - vor allem für Deine Mutter.
#5
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Unbekannt

Gelöscht

Hi Insekt

Ich bin seit drei Jahren Amtlich Bestellter Betreuer meiner Freundin.
1.Eine Betreuung kann nur von einem Amtsrichter ausgesprochen werden,nicht von einem Arzt!
2.Diese Betreuung ist meist nur für drei Monate gültig und muss dann erneuert werden!
3.Eine Betreuung für jemanden zu übernehmen ist nicht einfach,darüber sollte man sich klar sein und es jede Menge     Arbeit  verbunden(Behörden,Kontopflegeusw.)   
4.Jeder Punkt der Betreuung muss im Betreuer Auswweis extra aufgeführt werden wie z.B: Sorge für die Gesundheit,Vermögenssorge,Aufenthaltsbestimmung,Rechts-/Antrags und Behördenangelegenheiten usw.

Als erstes wie schon gesagt wurde zum Sozialdienst im Krankenhaus die sind super nett und leiten für dich die ersten Schritte ein.Die Betreuung bekommst Du dann innerhalb von 24 Stunden.

Solltest Du noch Fragen haben oder Hilfe brauchen schreib mir ne Mail,Addi findest Du im Profil!

Liebe Grüße Detlef und sein Floh

P.s :so ein Ausweis kann sehr hilfreich sein 😉                                                                                                      

...die Hoffnung sirbt zuletzt,die Liebe nie!!!
#6
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo!
 
Ich glaube, die Geltungsdauer ist variabel, je nach Zustand des Patienten. Meine Mutter ist zunächst für ein Jahr Betreuerin meines Vaters.
Es ist schon wichtig, das sehr früh einzurichten, wenn sich abzeichnet, dass der Betroffene in absehbarer Zeit keine eigenen Entscheidung wird treffen können (bei meinem Papa: globale Aphasie...). Wie schon gesagt, müssen medizinische Entscheidung u.U. sehr bald getroffen werden und das geht nur über den gesetzl. Betreuer.
Es klingt erschreckend, als sei derjenige entmündigt... Aber hoffentlich ja nur vorübergehend!
 
Liebe Grüße und alles Gute
Ruth
#7
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Unbekannt

Gelöscht

Hi

Die Betreuung zu übernehmen ist nicht das schlimmste.Das schwierigste für mich war für jemand anderen Entscheidungen zu treffen die sein Leben verändern,ist es richtig was ich mache soll ich soll ich nicht das ist echt nicht einfach!Es gibt viele Sachen an die man denken muss und wo man bisher nie etwas mit zu tun hatte.

Gruss Detlef und sein Floh

...die Hoffnung sirbt zuletzt,die Liebe nie!!!
#8
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ur_insekt

Gast

Vielen Dank erst einmal an Euch alle.. es tut gut, soviel gute Wünsche zu bekommen..
Meine Mutter wurde gestern (anscheinend aufgrund der überfüllte Neurologie) in eine andere Station verlegt, in der nun junge freundliche Schwestern arbeiten.. Meine Mutter hat gestern über eine Stunde am Tisch sitzen und Essen können,  die Sprache ist wesentlich deutlicher, einen kleinen Spaziergang über den Flur konnten wir auch schon zusammen machen und danch hatte sie sogar ein wenig Farbe im Gesicht..

Ich hoffe, dass das alles gute Anzeichen sind und nicht nur von einer guten Tagesform abhängen..

Bzgl. der Betreuung bin ich durch Eure Aufklärung auch ein wenig beruhigter, es drängt uns im Moment keiner, es stehen zur Zeit auch keine dringenden Entscheidungen an (OP o.ä.).
Wenn es wirklich so schnell geht, als Betreuer eingesetzt zu werden, warte ich gerne noch die weiteren kleinen Schritte meiner Mutter ab...


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