#1
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. Tipps geben. Hier zu meiner Situation:
Mein Vater erlitt Anfang Juni einen Schlaganfall, bei dem es zu keinen körperlichen Schäden (Lähmung etc.) kam. Stark betroffen ist sein Gehirn: Er ist ab und zu in seiner eigenen Welt und spricht von Leuten, die gar nicht da sind und von Ereignissen, die gar nicht stattgefunden haben.
 
Seit dem 14.07.08 ist er in der Reha in Bad Oeynhausen. Allerdings weiß er (noch) nicht warum er überhaupt da ist und was passiert ist. Alles was passiert, hat er in einigen Stunden wieder vergessen. Leichte Fortschritte sind zu erkennen: z. B. an die Zimmernummer kann er sich nach ständigem Nachfragen erinnern.
So wie es im Moment aussieht, kann er nicht mehr arbeiten;
Mein Vater (Geburtsjahr 1947) hat zuletzt als Maler (Anstreicher) gearbeitet. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass er nicht mehr arbeiten kann und die Reha abgeschlossen hat, welche Leistungen erhält er? Wird er dann Erwerbsunfähig geschrieben oder bekommt er Behinderungsprozente? Meine Mutter ist Hausfrau und hat kein eigenes Einkommen.
Der Arzt meinte zum jetzigen Zeitpunkt, bräuchte mein Vater noch einige Zeit (Monate) eine Person zu Hause, da er sehr orientierungslos ist. Anziehen, waschen, Toilettengang, essen etc. klappt aber schon alleine. Von daher weiß ich nicht, ob er trotzdem pflegebedürftig ist bzw. bleibt.
Ich hoffe ihr habt da den ein oder anderen Tipp oder Hinweis für mich.
Danke im voraus.
VG

Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal bearbeitet, zuletzt von »fx_worlds« (21.07.2008, 13:41)
#2
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Fx World,
 
geh in die Sozialstation im Rehabzentrum, die reichen für deinen Vater die Rente ein und auch das Pflegegeld.
 
Dein Vater müsste die Jahre schon beisammen haben, so dass er keine Abzüge bei der Pension hat.
 
Anspruch auf Pflegegeld hat er, denn bei deinem Vater ist eindeutig das Kurzzeitgedächtnis betrofffen und er kann alleine nicht leben.
 
Liebe Grüße Manfred
#3
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo FX,
 
mach es so wie Manfred sagt, zum Sozialen Dienst der Reha und die Rente beantragen auf Hartz IV würde ich es später nicht ankommen lassen. Die Beantragung der Pfegestufe kümmern die sich in der Regel auch drum, allerdings erst meistens kurz vor Entlassung oder wenn es ersichtlich ist, wann die Person entlassen wird. Die Einstufung der Pflegestufe muss der MDK im häuslichen Umfeld abnehmen. Wenn er weiter orientierungslos bleibt, beantrage auch die Betreuungsleistung, diese muss der MDK auch einstufen.
 
Übers Internet kann man die Vordrucke für den Schwebehindertenausweiss zu beantragen downloaden, sollte man auch nicht vergessen.
 
 
Liebe Grüsse von Rüdi
 
 
 
:)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »caveman« (21.07.2008, 15:52)
#4
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

hallo fx worlds,

in den von mir aufgeschriebenen liks in der linksammlung unter www.margy-2.de
findest du rat für das stellen von antrag für die pflegestufe und auch andere.
dein vater hat auf jeden fall anrecht auf teilaltersrente und eu- rente. was in endeffekt festgelegt wird will ich nicht vorgreifen.
desweiteren sind therapien wie bestimmt von der reha klinik empfohlen dringend anzuraten.
ich hatte vor reichlich vier jahren eine stammhirnblutung und es geht immer noch aufwärts.
arbeiten und mit den therapeuten lohnt sich.
kraft und gedult wünsch ich euch.
herzlich willkommen im forum

margy

margy hat seine geschichte aufgeschrieben unter www.margy-plauen.de
#5
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Im Moment bekommt dein Vater, da die Lohnfortzahlung beendet ist, von der Krankenkasse Krankengeld.
Das sind ca. 70 % des letzten Lohnes. Irgendwann werden die kommen und euch empfehlen, die
Rente zu beantragen. Sollte dann der Grad der Schwerbehinderung feststehen und dies mindestens
50 % sein, so steht ihm die Altersrente ohne Abzüge zu, da er äter als 60 ist. Deshalb ist es wichtig, daß
ihr euch schnellstens mit der Sozialstation des Rehainstituts in Verbindung setzt, auch um das Pflegegeld
zu beantragen. Dies muß beantragt werden, sobald abzusehen ist, daß er pflegebedürftig ist.
Den Antrag auf Schwerbeschädigtenausweis kannst du im Internet ausdrucken, ausfüllen und ans
Versorgungsamt schicken.
Überprüft bitte noch, ob euer  Vater eventuell eine Krankengeldversicherung privat abgeschlossen hat,
die die Differenz zwischen Krankengeld und Lohn ausgleicht. Außerdem könnte es sein, daß er eine
private Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Schaut euch die Unterlagen an.

Ich wünsche euch alles Gute.
M.F. Quereinsteiger
#6
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo zusammen,
 
danke für eure Hilfe!
Die Unterlagen von meinem Vater habe ich schon durchgeschaut, er hat nur eine Krankenhaustagegeldversicherung. Keine BU oder Krankentagegeldversicherung - leider!
 
Soweit ich weiß, ist er schon bei ca. 20 % Behinderung eingestuft: Knieverletzung aus der Jugend und ein Bandscheibenvorfall.
 
Danke für den Tipp mit der Sozialstation - ich werde dieses meiner Mutter - die ihn bei der Reha begleitet - mitteilen/empfehlen.
 
Danke Danke
 
 
1715 Aufrufe | 6 Beiträge