#1
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Hallo zusammen!
 
Am Samstag vor Ostern ereilte uns ein netter Brief von der Krankenkasse: Nach einem Jahr würden sich ja eh keine Verbesserungen mehr ergeben (das sei angeblich wissenschaftlich belegt), deshalb stellen Sie die Zahlung für die ambulante Logopädie ein. Eine Folge-Reha genehmigen Sie auch nicht.
Da war die Stimmung bei uns natürlich bestens! Papa hatte im November 06 einen schweren SA und seitdem globale Aphasie. Gerade macht er eigentlich sehr gute Fortschritte und ab und an klappt mal ein halbwegs spontantes Wort (d.h. ohne Vorsagen, mit Vorsagen oder Anlaut geht es schon sehr gut). wäre also wirklich dumm, gerade jetzt die Therapien einzustellen!! Immerhin ist er 61 und hat noch lange Zeit (hoffentlich!) vor sich....
Kann mir jemand Tipps geben, mit welchen Argumenten man die Krankenkasse doch noch umstimmen kann? Wir wollen uns natürlich mit der Absage nicht zufrieden geben und Einspruch erheben. Habe auch schonmal einen Brief entworfen. Aber es fehlen noch ein bißchen wissenschaftliche Zitate. Hat jemand von Euch da zufällig etwas, wo drin steht, dass Logopädie auch noch nach mehr als einem Jahr hilft?
Unseren Logopäden haben wir auch schon angespitzt, mal was aus Fachzeitschriten o.ä. suchen. Aber vielleicht hat jemand von Euch ja noch was hilfreiches...?
Damit würdet Ihr uns wirklich sehr helfen!! Wir wollen Papa auf keinen Fall jetzt schon aufgeben!!
 
Liebe Grüße
Ruth
 
PS Ergo und Krankengymnastik werden Gott sei Dank bislang noch weiter bezahlt!
#2
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Unbekannt

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Hallo Ruth,
ein gutes Jahr Logopädie bei schwerer globaler Aphasie ist natürlich sehr wenig.
Ein ausführlicher und gut argumentierter Bericht unserer Logopädin hat uns beim Widerspruch geholfen. Ein weiteres Jahr wurde uns genehmigt.
Bin gern bereit Dir diesen Bericht zukommen zu lassen. Vielleicht kannst Du darin Argumente finden, die auch auf Deinen Vater zutreffen.

Viele Grüße
ginasi


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »ginasi« (25.03.2008, 11:10)
#3
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Hallo Ruth,
 
würde mich anschliessen und den Wiederspruch einlegen, ich schreibe Dir einmal den Vorgang auf.
 
Wiederspruch
 
Sehr geehrte Damen und Herren hiermit lege ich gegen den Bescheid vom (Datum) Wiesrspruch ein, die Begründungen erfolgen in einem andere Schreiben. MFG
 
Den Brief must Du binnen eines Monats an die KK senden, wenn der Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung enthält. Sende den Brief per Einschreiben oder gib in Persönlich ab damit Du einen Nachweiß hast.Wenn Du Ihn abgibst lasse es Dir schriftlich bestätigen.
 
Für die Begründung kannst Du Dir Zeit lassen. Du solltest Deine Ärtzte u. Therapeuten bitten, dir genau Begründungen zu schreiben und Du solltest sehen das Du ähnliche Fälle findest, wo eine Kur genehmigt wurde. Bei der anderen Geschichte mit dem Logopäden gehe ganau so vor. Du kannst Ihn auch nochmals in einer Neurologischen Fachklinik untersuchen lassen und dann denn Befundbericht inkl. Begründung bei der KK wieder einreichen.
 
 
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
 
LG
 
Rüdi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »caveman« (25.03.2008, 20:49)
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