#1

Mogger

Stadthagen, Deutschland

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe verdammt viel, mehr als verdammt viel Glück gehabt, aber dennoch offiziell einen bzw. zwei Schlaganfälle gehabt. Nichts bzw. nur minimale Schädigungen in der Konzentrationsfähigkeit zurückbehalten.

Nun habe ich ein paar ganz dumme Fragen und hoffe, dass sie mir dennoch jemand beantworten kann.

Wenn ich einen LKW bis 7,49 to beim TÜV als Wohnmobil umschreiben lasse, gilt dann das Fahrzeug als reines Wohnmobil?
Darf ich das Fahrzeug dann auch nach einem Schlaganfall führen?

Offiziell darf man nach einem nachgewiesenen Schlaganfall in Deutschland keinen LKW bis 7,49 to führen. Ich muss zwar meinen Führerschein nicht abgeben und kann auch noch fahren ohne dass jemand dies kontrolliert, aber kommt es zu einem Unfall und der Schlaganfall wird offengelegt, wird eine Versicherung sich sehr wahrscheinlich quer stellen.

Interessant an der deutschen Rechtssprechung: Wenn TÜV und Psychologen feststellen, dass man fahrtüchtig ist, darf man PKWs und Traktoren fahren: z.B. einen Porsche 911 von 1972 ohne Airbags und Sicherheitsgurt und mit einer Spitzengeschwindigkeit von 245 km/h oder auch einen Fendt 1050 Vario mit 14 to Gewicht, einer Breite von 2,95 m, Länge von 6,35 m und einer Höhe von 3,97 m, aber einen Unimog 435 nicht.

Kann man einen Unimog auch als Traktor eintragen lassen (ohne Umbaumaßnahmen oder Drosselung)?

Wie sieht es im Ausland aus?
Kann man dort nach einem Schlaganfall noch einen LKW bis 7,49 to fahren?


Gruß
Joachim

#2

Mogger

Stadthagen, Deutschland

Hallo zusammen,

 

die Deutsche und europäische Rechtssprechung lässt einem da keinen Raum, egal wie sinnreich das ist oder nicht. Beim PKW hat entweder die Autolobby ordentlich nachgeholfen oder die Einsicht, dass ohne Auto vieles nicht mehr geht. Ansonsten macht die Gesetzgebung keinen Sinn.

Schön, dass meine Tochter Fan des Porsche 911 ist. Ich werde dann mal sehen, wo ich die Spitzengeschwindigkeit ausfahren kann.

In einem LKW-Forum konnte die Frage beantwortet werden.

Schwere und leichte LKW sind und bleiben in Europa tabu. Es gibt nur ganz ganz wenige Ausnahmen, die nach einem riesigen Kampf das Recht erkämpft haben doch wieder fahren zu dürfen.

 

Gruß

Joachim

#3

Marganna

Rheinland, Deutschland

Hallo Mogger,

ob es "sinnvoll" ist nach mehreren Schlaganfällen Spitzengeschwindigkeiten auszufahren sei dahingestellt. Man sollte immer bedenken, dass man das Leben anderer gefährdet wenn einem das eigene schon egal ist.

Deine Fragen solltest du dir eher nicht von einem Forum sondern von der zuständigen Behörde (Führerscheinstelle, Kfz.-Zulassungsstelle etc.) beantworten lassen. 

 

 

 

 

#4

jup11

Quarnbek, Deutschland

Hallo Joachim,

auch bei einem Unfall, bekommt die Versicherung keine Info zu deiner Krankheit wegen ärztlicher Schweigepflicht, bei mir ist es anders, da man es mir ansieht. 

Hast du von den Ärzten Vorgaben zu Autofahren bekommen? Meist schreiben die 3 Monate Fahrverbot.

Ich würde an deiner Stelle einen Experten befragen, 

TEAM-Fahrschule Inhaber Tomas Ciura, Hamburg - Fahrschule in Hamburg

E-Mail: Tomas.Ciura@t-online.de

Der Tomas Ciura ist Verkehrspädagoge, Dozent Verkehrsrecht & Verkehrsmediziner und Fahrlehrer, er hält auch die Online-Vorträge beim Schlaganfall-Ring zum "Autofahren nach Schlaganfall"

Autofahren nach Schlaganfall : Schlaganfall-Ring

Jürgen

Drei_Jahre_danach.pdf

 



Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »jup11« (24.01.2025, 13:50)
#5

Etcetera

Basel, Schweiz

Grüss Dich Mogger

Aus meiner Sicht und aus meiner Erfahrung, ist grösste Vorsicht geboten. Ungeachtet jeglicher Rechte und Gesetzte empfehle ich Dir, die Sache vorsichtig anzugehen und Dir genug Zeit zu nehmen. Vielleicht kannst Du ja beispielsweise mit einem "privaten Fahrlehrer" erst mal ein paar Runden drehen und seinen Rat abwarten.

Meine Erfahrung:
Äusserlich sah man mir wenigen Wochen nach meinem Ereignis kaum mehr etwas an. Nach einigen Monaten "Auto-Abstinenz" durfte ich mit ärztlichem Segen wieder offiziell Auto fahren fahren.

Ich hatte keinerlei Bedenken und so setzte ich mich wie gewohnt in der Einstellhalle hinter das Steuer und fuhr los. Als erstes streifte ich mit dem Aussenspiegel den Rahmen des riesigen Garagentors und direkt danach wurde das Abbiegen auf die Strasse "eher wild". Auf der Strasse dann, machte ich diverse "unerklärliche Kapriolen". So dämmerte es mir langsam und fuhr mit meinem Kleinwagen zurück und liess ihn vorerst stehen.

Das Problem war, wie bei sehr, sehr vielen Betroffenen, die unrealistische Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten.

Gruss
Christoph

1085 Aufrufe | 5 Beiträge