Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe verdammt viel, mehr als verdammt viel Glück gehabt, aber dennoch offiziell einen bzw. zwei Schlaganfälle gehabt. Nichts bzw. nur minimale Schädigungen in der Konzentrationsfähigkeit zurückbehalten.
Nun habe ich ein paar ganz dumme Fragen und hoffe, dass sie mir dennoch jemand beantworten kann.
Wenn ich einen LKW bis 7,49 to beim TÜV als Wohnmobil umschreiben lasse, gilt dann das Fahrzeug als reines Wohnmobil?
Darf ich das Fahrzeug dann auch nach einem Schlaganfall führen?
Offiziell darf man nach einem nachgewiesenen Schlaganfall in Deutschland keinen LKW bis 7,49 to führen. Ich muss zwar meinen Führerschein nicht abgeben und kann auch noch fahren ohne dass jemand dies kontrolliert, aber kommt es zu einem Unfall und der Schlaganfall wird offengelegt, wird eine Versicherung sich sehr wahrscheinlich quer stellen.
Interessant an der deutschen Rechtssprechung: Wenn TÜV und Psychologen feststellen, dass man fahrtüchtig ist, darf man PKWs und Traktoren fahren: z.B. einen Porsche 911 von 1972 ohne Airbags und Sicherheitsgurt und mit einer Spitzengeschwindigkeit von 245 km/h oder auch einen Fendt 1050 Vario mit 14 to Gewicht, einer Breite von 2,95 m, Länge von 6,35 m und einer Höhe von 3,97 m, aber einen Unimog 435 nicht.
Kann man einen Unimog auch als Traktor eintragen lassen (ohne Umbaumaßnahmen oder Drosselung)?
Wie sieht es im Ausland aus?
Kann man dort nach einem Schlaganfall noch einen LKW bis 7,49 to fahren?
Gruß
Joachim