#1
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Unbekannt

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Hallo ich hatte im Januar 07 einen Schlaganfall der mein Sprachzentrum betraf. Nach erfolgreicher Reha bin ich nun wieder voll ok,auch was mein Sprechen betrifft. Jetzt meine Frage : Ich bin Berufskraftfahrer und darf Laut eines  § nicht mehr fahren.Habe die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben der gegen das Strassenverkehrsamt klagen möchte. Ist euch irgendwie bekannt das jemand mit einem Schlaganfall nach klage und Gutachten wieder fahren durfte? Wäre dankbar für eure Hilfe
Gruß Michael
#2
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Unbekannt

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Hallo Michael,
 
schreibe das Forumsmitglied "Ruf" an, der kennt sich in Deutschland mit Führerschein und Schlaganfall gut aus.
 
Es gab schon öfter Diskusionen im Forum, wegen Autofahren nach Schlaganfall. Suche am Beginn dieser Beiträge.
 
In Österreich muss man den Führerschein abgeben. Die Klasse LKW und Buss habe ich nicht mehr bekommen, aber PKW mit Auflagen, darf ich fahren.
 
Liebe Grüße Manfred
#3
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Unbekannt

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Hallo!
 
Die Klasse 2 kannst Du zwar behalten, jedoch liegt die Benutzung in Deiner eigenen Verantwortung.
Ich durfte meinen Führerschein behalten, aber als Fernfahrer darf ich nicht mehr arbeiten.
Es gbit laut Klinik die Möglichkeit der MPU, aber das spricht Dich nicht frei.
Erst, wenn Dein Hausarzt für deine Fähigkeit zustimmt bist Du wieder offiziell als Kraftfahrer verfüßgbar.
Wenn etwas Passiert und die Versicherungen Dir auf den Zahn fühlen und sich herausstellt, dass Du zB. einen Unfall
verursacht haben könntest, auf Grund Deines SAs...dann wird es sehr kompliziert.
Desshalb auch die eigene Verantwortung.
Ich werde nie wieder einen Lastzug auf deutschen Strassen bewegen,  viel zu unsicher in der heutigen Zeit.
 
libe Grüsse
 
micha aus Ratzeburg

Stroke Freestyler
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