#1
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo zusammen,
 
ich habe mal eine Frage zur Kurzzeitpflege. Unsere Ma ist völlig fertig mit den Nerven und bräuchte mal dringend eine Auszeit. Hier käme die Kurzzeitpflege in Frage. Jetzt habe ich den Antrag der Kasse erhalten und lese, dass die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung von uns getragen werden müssen. (Ich dachte hier wohl etwas zu naiv, die Kasse würde komplett die Kosten übernehmen).
 
Bevor ich alle Pflegeheime durchtelefoniere wollte ich mal fragen, ob die Kosten für die Unterkunft/Verpflegung gleich sind oder jede Einrichtung über eigenen Preiskatalog verfügt?
 
Wer hat mit Kurzzeitpflege Erfahrung gemacht? Ich wäre Euch wirklich sehr dankbar, wenn ich hierzu Feedback von Euch erhalten.
 
Ich danke schon mal im Voraus.
 
LG aus dem eisigen Frankfurt
B.
#2
Avatar

Bianca

Gast

Hallo Bernadette,

als mein Papa ins Pflegeheim eingezogen ist, haben wir die ersten 4 Wochen über Kurzzeitpflege laufen lassen.
Die Einrichtung hat sich um alles gekümmert, ich habe nur einen Antrag ausgefüllt und zur Krankenkasse geschickt. Die haben auch noch beim Kreis einen Zuschuss beantragt. Ich muss mal zu Hause nachschauen, was wir letztendlich dazu bezahlt haben.

Aber wenn ich mich richtig erinnere, gelten für Kurzzeitpflege andere Tarife, als für die Langzeitpflege.
Auf jedenfall musst du genau lesen, denn manchmal wird der Betrag nach Abzug des KK-Anteils (1.432,00 EUR) ausgeschrieben, machmal auch der Gesamtbetrag.

Lieben Gruß,
Bianca
#3
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Bernadette,
 
soweit ich weiß, hat ein pflegender Angehöriger Anspruch auf "Urlaub". Eine Freundin meiner Mutter hat gerade ihre Mutter in eine Kurzzeitpflege gegeben, weil sie auch mit den Nerven am Ende ist. Die Mutter ist jetzt drei Wochen dort und ich bin mir recht sicher, dass die Kranken/Pflegekasse das zahlt. Über die 3 Wochen hinaus müßte sie vermutlich selber zahlen, aber etwas Abstand und Urlaub stehen ihr zu.
Übrigens hat sie sich mehrere Pflegeheime angeschaut und extreme Unterschiede festgestellt. Also erstmal rumschauen, wo Dein Vater es am besten hat.
 
Toi toi toi für die Suche,
lg, Ruth
#4
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Ihr Lieben,
 
erstmal dankeschön für Eure Antworten.
So - habe jetzt doch noch mal mit der Kasse telefoniert. Die Sache mit der Kurzzeitpflege funktioniert wohl wie im Hotel. D.h. Unterkunft und Verpflegung müssen wir zahlen - die Kasse übernimmt nur die Kosten für die Pflege.
Und genau: hier gibt es unter den Heimen Unterschiede. Will heissen, dass jedes Heim wohl einen anderen Tagessatz für eine Kurzzeitpflege nimmt... Man man man, das kann ja was werden...
 
Ich werde berichten, zu welchem Ergebnis wir dann letztendlich gekommen sind.
 
Danke nochmals.
 
LG
Bernadette
:)
#5
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

meines wissens gibt es grundsätzlich und pauschal 1432 € von der kk für die aushilfsdauer von 4 wochen per anno.

egal , wie die kosten sich verhalten.

sie kann sogar zuhaus gepflegt werden , solande sie gepflegt wird.

wieviel und zu welchem preis ist dein ermessen.

du brauchst eine quittung über diesen wert für 4 wochen, und es darf keine verwandschaft sein.
#6
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Zebin,
 
ja - das mit den 1.432,-- p.a. stand auch in dem Schreiben der KK. Dennoch müssen wir doch die Kosten (Unterkunft + Verpflegung aus eigener Tasche zahlen). ich hatte mal bei einigen Pflegeheimen angerufen und bin bei den Preisen von ca. 90,-- EUR pro Tag gekommen. D.h., wenn Mama für 2 Wochen urlaub macht - sprich 14 Tagen = 14 x 90,-- = 1.200,-- EUR. Das ist doch der Betrag, den wir aus unserer Taschen zahlen sollen, oder versteh ich das falsch?
 
 
Danke & Gruß
#7
Avatar

corinna

Gast

Hallo
Leider muss der Hotelanteil ( Unterkunft + Verpflegung ) wirklich selber gezahlt werden,was ich persönlich ziemlich dusselig finde. :(
Da wird man noch dafür bestraft das man seine Angehörigen zu Hause versorgt.
Du kannst aber beim Sozialamt Zuschüsse beantragen,die meisten Heime haben die Anträge vorliegen und helfen einen  dabei.
Es gibt auch noch eine " zusätzliche Betreuungsleistung " ( 460  Euro pro Jahr ) die für die Kupf mit verwendet werden kann. ;(
Die wird allerdings nur an Menschen mit einer Demenz oder einer psychischen Erkrankung gezahlt. ;(
Gruß
Corinna
#8
Avatar

Bianca

Gast

Hallo Bernadette,

ich habe jetzt mal auf unsere Rechnung geschaut. Es wurde übrigens doch der ganz normale Pflegesatz berechnet, kein Sondertarif für Kurzzeitpflege... weiß nicht, wie drauf kam... egal, hier mal die Berechnung:

    Pflegekosten gemäß Pflegestufe
+ Unterkunft und Verpflegung
+ Investitionskosten
--------------------------------------
= Kosten für Kurzzeitpflege
-  Sondenkosterstattung
-  Anteil Pflegekasse (1.432,00 EUR)
---------------------------------------------
= unser Anteil an den Kosten

Wenn die Pflegekosten höher als 1.432,00 EUR sind, würde ich vorher mal bei der KK nachfragen. Wenn dein Paps aber nur 2 Wochen "auf Kur" geht, werdet ihr wohl damit auskommen.

Unsere Einrichtung hat noch beim Kreis einen Zuschuss beantragt (Schleswig-Holstein): Lt Landespflegegesetz §6 Abs. 3 in Verbindung mit §7 werden einem 90%, max. Betrag x, der Investitionskosten erstattet.

Hoffe das hilft dir weiter.

Schönen Abend,
Bianca
#9
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

hallo bernadette,

du bekommst für zwei wochen auch nur 2 wochen erstattet, also die hälfte,1432:2= 716 €.

frag für genaue auskunkt deine kasse.

#10
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Guten Morgen Ihr Lieben,
 
vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe jetzt mal einige Heime angerufen und warte noch auf RR (wg. des Tagessatzes etc.). Dann werde ich mich noch mal mit der Kasse i.V. setzen.
 
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
 
LG aus dem grau-kalten Frankfurt.
2388 Aufrufe | 12 Beiträge