#1
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Hallo Ihr,
 
ich müsste für eine Freundin, die seit SA einen 100? Gesichtsfeldausfall links hat mal wissen, wie sich das mit dem Fahren von elekrtischen Rollstühlen oder Rollerscooter verhält, da Sie derzeit ohne Begleitung garnicht mobile ist, Sie mit o.g. Mittel jedoch viel alleine erledigen könnte, deswegen, ab wann muß was wie versichert werden und was darf ohne Führerschein gefahren werden?
 
Vielen Dank im Voraus
#2
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Hallo Hexe,
 
für einen elektrischen Rollstuhl braucht man keinen Führerschein, das höre ich heute zum ersten Mal.
 
Wenn deine Freundin eine Einweisung vom Händler kriegt, reicht das. Natürlich muss sie geistig so normal sein, dass sie damit umgehen kann.
 
Liebe Grüße Manfred
#3
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#4
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Erst einmal Danke Manfred, geistig ist meine Freundin fit und hat bloß das Problem mit der Hemianopsie was Sie davon abhält wieder Auto zu fahren und leider sieht es jetzt gerade auch so aus, als ob sich an dieser Eischränkung nichts ändert, wir wollen halt nur sicher gehen, dass nicht wenn etwas ist, Ihr nachher die Schuld in die Schuhe geschoben wird
#5
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Was ist denn bitte eine Prüfbescheinigung, wir haben gegoogelt und da stand, dass man diese für manche Kranknfahrstühle benötigt
#6
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Hi Hexe,
 
was hält Euch eigentlich davon ab einmal auf das Zuständige Polizeirevier zu gehen und zu Fragen, oder mal einfach anzurufen. Da es in Deutschland für jeden Mist Gesetzte gibt, könnte die Nummer auch nach hinten losgehen. Zur Eurer eigenen Sicherheit würde ich den Schritt mal einfach machen. Die Fünf Cent sind besser investiert als nachher ein Paar Tausend für irgendwelche Reparaturen.
 
 
Liebe Grüsse von Rüdi
 
 
:)  
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »caveman« (01.06.2008, 21:20)
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