Der Titel des Beitrages lautet: Gleichstellung!
Nun lese ich Antworten, bei denen es um die Einstufung des GdB handelt und um dessen Einspruch. Eine Gleichstellung können die Behinderten beantragen, die z.B. einen GdB von 30 haben, aber nach den Richtlinien des Arbeitsmarktes gleichgestellt werden möchten wie ein Behinderter, dessen GdB 50 beträgt. Also, trotz einem niedrigerem GdB so behandelt zu werden wie ein Schwerbehinderter.
Deiner Empfehlung Röschen, Rechtsbeistand zu suchen beim, ich nehme an, du meintest den VdK, kann man geteilter Meinung sein. Dies belegen etliche Zeilen von Betroffenen, die (mich eingeschlossen) mehr als negative Erfahrungen machten.
Aber vielleicht kann man ja erst einmal hier klarstellen, was nun angestrebt wird. Erhöhung des GdB oder eine Gleichstellung.
Beste Grüße
Willi Daniels