#1
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Mama_Silke

Gast

:(Hallo, ich hatte im September einen Schlaganfall und habe eine Gesichtsfeldeinschränkung nach rechts und leichte Gleichgewichts- und Koordinationsschwierigkeiten. Daraus wurde mir eine Behinderung von 40 % zugestanden. Ich habe auch einen Gleichstellungsantrag gestellt, der allerdings abgelehnt wurde. Jetzt bin ich dabei einen Widerspruch zu stellen. Wer hat ähnliche Erfahrungen mit den Ämtern gemacht?
#2
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KlausP

Gast

Hallo Silke,

mir wurde bei der Prüfung meines Ausweises für den Schlaganfall 40 %, für den Gehörverlust rechts 20% und für meine Bandscheibenprobleme ( 5 Op's) 20 % bescheinigt.
Im Gesamten habe ich im Ausweis 50 % eingetragen bekommen.
Von einem Behindertenbeaufragten einer Behörde wurde mir gesagt, daß es bei der Einstufung bei den Versorgungsämtern schon Unterschiede gäbe.

Viel Glück weiterhin
Klaus
#3
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Mama_Silke

Gast

Danke Klaus,
habe nach langem Probieren und wieder neu Formulieren einen Widerspruch hingekriegt. Muß dann mel abwarten.
Ist halt auch ein bißchen schwierig, da ich gerade im Erziehungsjahr bin (Der Knirps war gerade 3 Monate, als der Schlaganfall kam.). Ich gehe dann ab nächste Woche wieder arbeiten und muß erst mal sehen, wie ich mit der Situation klar komme, ob ich dem gewachsen bin. Außerdem war ich ja nie krankgeschrieben. Mir hat jeder Arzt gesagt: "Sie sind ja im Erziehungsjahr, brauchen also keine Krankschreibung." Somit ist da ja bei den Ämtern in diesem Punkt nicht mal eine Kontrolle meiner Bescwerden, Ausfälle usw. bekannt.
Na ja, ich will nicht klagen, ich freue mich über jeden neuen Tag den ich zusammen mit meiner Familie erleben darf.
#4
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Willi_Daniels

Gast

Der Titel des Beitrages lautet: Gleichstellung!
 
Nun lese ich Antworten, bei denen es um die Einstufung des GdB handelt und um dessen Einspruch. Eine Gleichstellung können die Behinderten beantragen, die z.B. einen GdB von 30 haben, aber nach den Richtlinien des Arbeitsmarktes gleichgestellt werden möchten wie ein Behinderter, dessen GdB 50 beträgt. Also, trotz einem niedrigerem GdB so behandelt zu werden wie ein Schwerbehinderter.
 
Deiner Empfehlung Röschen, Rechtsbeistand zu suchen beim, ich nehme an, du meintest den VdK, kann man geteilter Meinung sein. Dies belegen etliche Zeilen von Betroffenen, die (mich eingeschlossen) mehr als negative Erfahrungen machten.
 
Aber vielleicht kann man ja erst einmal hier klarstellen, was nun angestrebt wird. Erhöhung des GdB oder eine Gleichstellung.
 
Beste Grüße
Willi Daniels
#5
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Mama_Silke

Gast

Vielen Dank für Euer Interesse.
Mir geht es wirklich um eine Gleichstellung, da ich meinen Arbeitsplatz nicht unbedingt als sicher empfinde.
Muß sich aber erst herausstellen, wie bei uns in der Firma auf mögliche Krankheitsausfälle, nicht geschafftes Arbeitspensum und mögliche Fehler bei der Arbeit reagiert wird. Gehe nämlich erst ab morgen  wieder arbeiten.
 Da wir inzwischen auch einen neuen Betriebsstellenleiter bekommen haben, weiß ich auch noch nicht, wie dieser "so tickt". Na ja, mal sehen. 
Gruß Silke
#6
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Mama_Silke

Gast

:(Hallo allemann,
gehe jetzt 4 Wochen arbeiten und mußte schon ( wie erwartet) einige defizite feststellen.
Mein Gleichstellungsantrag wurde übrigens erstmal abgelehnt. Habe dann Widerspruch eingelegt, der an die Bezirksdirektion Berlin-Brandenburg weitergeleitet wurde. Dahin konnte ich noch mal eine schriftliche weitergehende Erläuterung zu meinem Antrag einreichen und warte jetzt auf den Tag der Entscheidung. Immer wieder warten!
Werde Euch dann über die weitere Situation auf dem Laufenden halten.
Schönes WE aus dem wunderschönen Brandenburg an der Havel
:)
#7
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo nun melde ich mich das erste mal hier, bin direkt betroffen seit Feb. 07, habe nun 40 GdB bin noch in der Firma, im Sinne! An Arbeit ist noch lange nichr zu denken; bin 57 J. Ist eine Gleichstellung anzustreben? Muß ich schon der Fa. die 40 GdB melden?
Gruß junhi

junhi
#8
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Mama_Silke

Gast

Hallo Junhi,
habe mich erst mal mit meiner Vorgesetzten in Verbindung gesetzt und mich mit ihr beraten. würde dann aber in der Firma auf jeden Fall Bescheid geben über GdB 40%.
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