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Hallo zusammen, (irgendwie ist schon wieder ein Text, den ich vorhin verfasst habe, verschwunden, obwohl ich gleich nach dem Einloggen auf "Merken" gegangen bin ... merkwürdig).

Nun zum wesentlichen - ich habe mal wieder 'ne Menge Fragen an Euch.

1. zu den Pflegemitteln:

Da Papa ja bettlegerisch und sehr pflegebedürftig ist, benötigen wir auch jede Menge Pflegemittel (v.a. Babyprodukte (trockene Haut) (Wundschutz, extra-Schutz für die Matratze, damit keine Nässe durchkommt etc.). Dies geht ganz schön ins Geld. Gibt es eine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen? Wenn ja, wo bzw. wie?

2. zum Telefon:

Ich habe mir einen Antrag auf Tel.Begünstigung zukommen lassen. Beim Versorgungsamt ist auch schon der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis eingegangen. Nun dauert hier aber die Bearbeitungszeit bis zu einem halben Jahr. Papa ist bereits im Besitz eines Behindertenausweises (Hüftschaden 60GdB) - die DT vergünstigt ab erst ab 90 GdB. So, da nun die Bearbeitungszeit beim Versorgungsamt so lange dauert, wat nun? Kann ich dennoch den Antrag losschicken mit dem Hinweis, dass sie sich beim Versorgungsamt melden sollen für weitere Fragen, da lange Bearbeitungszeit? (Da fage ich mich echt, wieso es hier so viele Arbeitslose gibt, wenn doch genug Arbeit da ist....)

3. zu den Umlagen/Nebenkosten

Hier wird bei meinen Eltern der Müll gewogen und dementsprechend abgerechnet. Durch das Windeln (PEG etc.) ist der Müllverbrauch natürlich höher als im normalen Haushalt? Kann ich auch hier 'ne Art Begünstigung beantragen????

Versteht mich jetzt bitte nicht falsch.... Ich will mit Papa's Krankheit um Gottes-Willen kein Geld machen - nur bekommen wir das alles mit Papa's mikriger Rente nicht hin...

Für zahlreiche Antworten/Tips u. Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Wünsche allen einen schönen sonnigen Tag. Viele Grüße aus Frankfurt sendet B.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »admin« (21.05.2007, 12:23)
#2
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Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind Hilfsmittel, welche nur einmal verwendet werden können, z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutz-einlagen, Inkontinenzmaterial (Vorlagen, Windelhosen, etc.).

Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu einem Betrag von 31,00 Euro/Monat erstattet.

Finanz-Tipp: Stellt der medizinische Dienst (MDK) schon bei seiner Begutachtung fest, dass zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel benötigt werden, können die 31,00 Euro von der Pflegekasse zum Monatsanfang überwiesen werden. Die Vorteile sind:

* Der Einzelnachweis des Pflegebedürftigen ist nicht mehr notwendig
* Die 31,00 Euro werden ohne Einzelnachweis gezahlt, d. h. der Betrag wird auch bei einem Krankenhausaufenthalt von bis zu vier Wochen gezahlt

Finanz-Tipp: Bei der ärztlichen Verordnung von Inkontinenzhilfsmitteln durch eine Erkrankung (=Verordnung eines Hilfsmittels), werden die Kosten durch die Krankenkasse getragen. In diesem Fall brauchen die 31,00 Euro nicht über die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel finanziert bzw. selber bezahlt werden.

Quelle
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Kirchner« (21.05.2007, 15:40)
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Hi Lud,
 
vielen Dank für den Tip.
 
LG - B.
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