Hallo Schwertlilie,
1. Lohnfortzahlung 6 Wochen,
2. danach eineinhalb Jahre Krankengeld, falls gesetzlich versichert 70 % von der Bemessungsgrundlage, falls privat 70 % des Netto's
3. Danach ggf. Rente.
4. Meines Wissens nach wird eine Haushaltshilfe von der KK bezahlt bei REHA und KH Aufenthalt, bei meiner Zimmernachbarin in der REHA hat eine Freundin dies übernommen und hat eine kleine finanzielle Entschädigung erhalten.
Deine Freundin sollte die Bank möglichst zeitnah(wenn dieAkutsituation vorüber ist informieren, dann kann man in der Regel mit der Bank auch reden. z.B.Aussetzung der Tilgung,...
Ist es eigentlich auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin oder von dort zurück passiert, dann wäre es ein Fall der Berufsgenossenschaft