#1
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Unbekannt

Gelöscht

Da wartet man Monate lang auf das Urteil des Sozialgerichts, das endlich 50GdB an erkannt werden. Was ist??
bekomme heute Post wieder Abgelehnt.
Urteil: Grundlage für 40 GdB ist die Bewertung der Hedon- klinik vom 13.02.06 .Was mache ich nun ???
soll ich die Klage weiter laufen lassen, oder drauf versichten. Wenn ich keine 50% bekomme, kann ich auch keine Rente Beantragen, die gibt es nur ab 50%.
 
Es ist zum Mäuse melken!!!!.   Grüße Resi
 
#2
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kiraluna

Gast

Hallo Resi,
Ich würd das erstmal mit meinem Arzt besprechen.
Wenn Du aber der Meinung bist, das mindestens 50 % sein müßten, mußt Du weiter wiederspruch ein legen.
Ich sollte auch von 80% auf 50% runtergestuft werden.
Mußte auch zweimal Wiederspruch einlegen,und jetzt hab ich 70%.
Aber bei unserem System, mußt Du leider mit allem rechnen.
Meine Freundin Alex, die bis vor 4 Wochen alle zwei Nächte an die Blutwäsche
mußte, hat eine neue Niere bekommen,und was soll ich Dir sagen,im Krankenhaus
wurde ihr gleich erklärt, das sie nicht mehr 100 % hat, sondern nur noch 50 %
und die Rente dann auch wegfällt.
Also, rechne leider nicht mit sehr viel.
 
#3
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Resi,
mein Name ist Hans. Meine Frau hatte vor ca. zweieinhalb Jahren 2 Sa. Auf Anraten des Sozialdienstes der Klinik haben wir umgehend bei der Pflegekasse unserer KK Antrag auf Pflege  und beim Amt für Soziales usw. in Nds. Antrag auf Schwerbehinderung gestellt
Beide Anträge wurden am Anfang ohne große Schwierigkeiten bewilligt. Pflegestufe 1 und Grad der Behinderung 50%. Nach einem Jahr kamen dann die Nachbegutachtungen und damit fingen die Schwierigkeiten an. Zum Glück liegen beide Dienststellen in unserem Wohnort, sodaß ich dort öfter persönlich bei den Sachbearbeitern aufschlagen konnte. Das mit der Pflegestufe bei der KK ging dann relativ einvernehmlich. Anders jedoch mit der
Schwerbehinderung. Nach langem Briefwechsel und Gutachten bekommt meine Frau nun 60%,  unbefristet bis auf weiteres.
Bis zum SA meiner Frau pflegten wir meine Mutter bei uns zuhause (Pflegestufe 1 und Grad der Behinderung 70%).
Mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter gab es nie Schwierigkeiten. Als meine Frau nun nach der ReHa wieder nach Hause kam, mußten wir Mutter leider ins Pflegeheim geben, da ich nicht beide pflegen konnte. Mit ihrem Wohnungswechsel war auch die Zuständigkeit für die Behinderung nach Braunschweig gewechselt. Mit dem dortigen Amt hatten wir von Anfang an große Schwierigkeiten. Erst nach vielen Gesprächen, Schriftverkehr und Einschalten des Amtsleiters erhält nun meine Mutter 100% GdB und die Merkmale G und H.
Du mußt also kämpfen und nicht nachgeben, immer wieder Kontakt halten und nerven!
Fazit: Es kommt immer auf den Sachbearbeiter an
Wir wünschen dir viel Glück für die nächste Zeit, Marion und Hans
 
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