#1
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Hallo Ihr Lieben!
 
Meine Mutter (74) hatte vor einem halben Jahr drei Schlaganfälle in Agypten. Sie blieb dort neun Tage unversorgt und ist seitdem halbseitig links gelähmt.
 
Dank dieses Forums habe ich seitdem viele Hürden gemeistert, stehe aber nun vor einer Neuen.
 
Meine Mutter ist zur Zeit in einem Pflegeheim, möchte aber unbedingt nach Hause. Sie hat inzwischen die Pflegestufe 2 erhalten und auch Umbauarbeiten so gut wie genehmigt bekommen. Dafür musste ich einen Antrag stellen und einen Kostenvoranschlag für einen Treppenlifter, den ich auch von einer Firma erhielt (11.000 €).
 
Mein Problem ist, dass wir uns einen Treppenlifter bei Ebay ersteigert haben, der von den Maßen in etwa passt, aber noch entspechend umgebaut werden muss, wass mein Mann übernehmen will und auch kann ( er ist selbständiger Mechanic-Designer) Allerdings hätten wir schon gern den Zuschuss von ca. 2.500 € von der Krankenkasse, da diese Umbauarbeiten Zeit und Geld kosten. Nun will aber die Krankenkasse eine Rechnung.Wird sie die von meinem Mann anerkennen?
 
Meine Mutter ist selber nicht bereit, dieses Geld aus ihrer eigenen Tasche zu bezahlen.
 
Vielen Dank schon mal...!
 
Liebe Grüße Barbara

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Admin« (02.04.2008, 15:19)
#2
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Unbekannt

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Hallo Barbara,
 
hier ein Auszug aus dem Gesetz dem auch die KK unterliegt:
 
Wohnungsanpassung
Finanzierung von Umbaumaßnahmen und Hilfsmitteln
 
Der Wohnungsnutzer muss Maßnahmen vor Beginn der Ausführung und Hilfsmittel vor dem Kauf beantragen bzw. die Durchführung der Maßnahmen veranlassen. Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie Umbauten mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer abstimmen.
 
Treppenlifte sind nützliche und oft notwenige Einrichtungen, um alten und gehbehinderten Menschen das Erreichen anderer Nutzungsebenen (z.B. Stockwerken/Geschossen in Wohngebäuden) zu ermöglichen, wenn Aufzüge nicht vorhanden sind. An Treppenlifte, außer in Wohngebäude der baurechtlichen Gebäudeklassen 1 und 2 sowie Treppen innerhalb von Wohnungen werden besondere bauaufsichtliche Anforderungen gestellt.
Treppenlift - bauaufsichtliche Anforderungen
DIN EN 81-40 (2004)
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Spezielle Aufzüge für den Personen- und Gütertransport - Teil 40: Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Behinderte
Diese Norm enthält Sicherheitsanforderungen an den Bau, die Herstellung, den Einbau, die Wartung und die Demontage von elektrisch betriebenen Treppenschrägaufzügen (mit Sessel, Stehplattform oder Rollstuhlplattform), die an einem Gebäudeteil montiert sind, sich in einer geneigten Ebene bewegen und für die Benutzung durch Behinderte bestimmt sind.
 
Möglicher Kostenträger: Pflegekasse, Sozialamt, Wohnungsnutzer
 
also wenn geht das sowieso nur über PK oder SZ  meiner Meinung nach werdet Ihr den Lifter erst Baulich abnehmen müßen und dann versuchen über die PK oder Sozialamt das Geld zu holen.
 
LG
 
Rüdi
#3
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Hallo Rudi,

herzlichen Dank für die Antwort!

Liebe Grüße

Barbara

#4
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auch das klär mit der kasse.
#5
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Hallo Barbara, ich würde versuchen mit dem zuständigen Sachbearbeiter der KK zu reden und es ihm erklären, dass Ihr a) einen Kostenvoranschlag über 11 T€ vorliegen habt, Ihr aber an einer anderen, günstigeren Lösung dran seid und Ihn fragen, wie es damit aussieht.Du musst es nur so machen, dass er sieht dass die KK Geld sparen könnte. Ein Versuch ist es wert
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