ich betreue meine Schwägerin 53 J. nach Hirnblutung und OP in med. Reha. Diese endet voraussichtlich am 19. 2. 2008 nach zwei Verlängerungen. Sie ist bei Bewußtsein, Versucht mit Luftröhrenschnitt zu reden, Gedächtnis funktioniert, kann schreiben. Linksseitig Motorik noch erheblich eingeschränkt. Wird passiv bewegt. Magensonde liegt noch; ebenso Blasenkatheder.
Von der ReHa-Einrichtung wurde empfohlen, Einen Pflegeplatz zu finden. Es stehen hier nur "Altenpflegeheime" zur Verfügung, die die Patientin auch aufnehmen würden. Dort könnten ambulante Therapien (Bewegungs-, Schluck- und Ergotherapie) nach hausärztlicher Verordnung (mit den bekannten Einschränkungen; Budget) erfolgen.
Ziel ist aber, sie so zu rehabilitieren, dass sie wieder in den eigenen Haushalt zurück kann. Ehemann ist noch voll berufstätig. Es müssen wegen ihr evtl. Umbaumaßnahmen erfolgen.
Es sind also künftig Leistungen nach § 5 Ziff. 4 SGB IX zu erbringen. Dafür ist hier der überörtliche Träger der Sozialhilfe, Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig.
Während ja in den "Alten- und Pflegeheimen" vor Ort nur Hilfe zur Pflege bzw. Lebensunterhalt (bei nicht pflegebdedürftgen Bewohnern) gewährt wird.
Für eine 53 jährige, bei Bewusstsein befindliche Patientin, die wieder in ihren Haushalt eingegliedert werden soll, ist das Profil eines "Alten- und Pflegeheimes" sicher nicht angemessen und genesungsfördernd.
Kennt jemand Einrichtungen in Westfalen, in denen geeignete Hilfen gewährt werden?
Kann die Hilfe (unter evtl. Wegfall der medizinischen Rehabilitation)dann als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (eingliederungshilfe) in der jetzigen Klinik (Odebornklinik Bad Berleburg) weitergewährt werden?
Wer kann mir evtl. Tipps un Hilfevorschläge dazu unterbreiten?
Danke
Wer die Hoffnung aufgibt, hat aufgehört zu leben!
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »Zeppenvolk« (30.01.2008, 12:19)