Hallo Anja
den Grad der Behinderung hat bei mir das Versorgungsamt übernohmen-ich habe z.B im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG,G,B und 100%.aG=steht für aussergewöhnlich Gehbehindert,G=gehbehindert,B=Begleitung.Ich fahre z.B mit einer Halbseitenlähmung ein umgebautes Auto,da hab ich mir mein aG vom Versorgungsamt geben lassen-den nur mit diesem Merkzeichen kommst Du in den Genuss auf den sogenannten Behindertenparkplätzen zu Parken-wenn Du ein B-Begleitung drin stehen hast darf deine Begleitung kostenlos mit der Bahn mitfahren sofern deine Mutter dabei ist,frage auch mal auf der Sozialstadtion im Krankenhaus oder der Reha was für Antäge gestellt werden müssen-aber ich bin mir sicher das Du von unseren "Spezialisten"noch andere Meinungen zu diesem Thema kommen.Ich wünsche Dir schon jetzt viel Geduld mit den Behörden
.Gruss von einem halbseitengelähmten Twinspapa
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »beersche« (29.07.2007, 18:52)