Hallo Babsie,
wollte Dich auf keinen Fall beunruhigem, die Handhabung ist auch von Bundenland zu Bundesland verschieden, da es kein Einheitliches Gesetz gibt was es regelt.
Bei mir war das halt so das nach Antragstellung erst die Richterin zu Hause auf Termin vorbei kam, und Mutter diese sich wohl nicht schlüssig war, was die Geschäftsfähigkeit anging. Etwas zwei Wochen später rief dann vom Gesundheitsamt die Amtsärztin an die darüber Entscheiden sollte. Bei mir traf dann auch die Betreuung der finanzielle Seite zu. Ich ging dann später in denn Wiederspruvch da ich nicht einsah, mich auch noch darum zu kümmern, sind ja noch andere da. Es gab dann einen Beschluß, festgelegt auf 5 Jahre und ich bin trotzdem dabei.
LG
Rüdi