#1
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Hallo!
 
Heute habe ich mal eine ganz andere Frage, hoffe aber, dass manche von Euch schon damit zu tun hatten.
 
Mein Vater ist ja derzeit in der Reha, kann aber momentan weder sprechen noch schreiben. Vor 5 Wochen wurde (weil leider keine Betreuungsvollmacht vorliegt) seitens des Krankenhauses angeregt, dass jemand von uns (in diesem Falle ich) amtlich bestellter Betreuuer werden solle, da dadurch vieles vereinfacht würde.
 
Der Antrag ist inzwischen durch, ich habe vom AG die Info bekommen, dass ich vorläufig (erstmal bis September) die Betreuung übernehmen soll. Gestern habe ich zwei Schreiben erhalten (eines vom Amtsgericht, eines von der Betreuungsstelle des Kreises), durch die ich aufgefordert wurde, dort hinzukommen und offiziell bestellt zu werden (AG), bzw. ein Gespräch über meinen Vater zu führen (Betreuungsstelle).
 
Kann mir jemand sagen, was da jetzt auf mich zukommt? Ich bin auch etwas verunsichert, wie das alles in Zukunft geregelt wird. Muß ich demnächst über jeden Cent, den meine Mutter von der Rente meines Vaters ausgibt, Rechenschaft ablegen?
 
Ich muß hinzufügen, dass die derzeitige Vollmacht erstmal nur für die Gesundheitsfürsorge und die Aufenthaltsbestimmung gilt, weiß aber nicht, ob die finanziellen Bereiche nicht in Kürze dazukommen.
 
Immer was anderes - als wenn man so nicht schon genug im Kopf hätte!!!
 
LG
 
Babsie
#2
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Hallo Babsie,
 
gehe da hin, sei nicht aufgeregt, nimm Dein Personalausweis mit. Du wirst wahrscheinlich vom Rechtspfleger belehrt und und über alles informiert, was Dein Vater angeht. Dann erläßt der Richter später denn Beschluß.
Sollte aber aus dem Gespräch heraus nicht schlüssig sein, ob Dein Vater überhaupt noch  geschäftsfähig ist, vermute ich wird das Gericht eine Prüfung veranlassen. Event. nimm Dir noch jemand mit der sich auskennt.
 
Wenn Du die Betreung über die anderen Bereiche übernimmst, kommt dann der Richter zu Deinem Vater in die Wohnung sollte der Richter sich über die Geschäftstüchtigkeit nicht im klarem sein, beauftrag er den Amtsarzt des zuständigen Gesundheitamtes dies zu tun. In diesem Fall treffen dann die vermutungen zu, die Du in Deinem Schreiben befürchtest.
 
 
Liebe Grüße von Rüdi
#3
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hallo babsie,

das sind noch fragen, die die einzelnen bereiche der betreuung betreffen. das recht gliedert sich in verschiedene bereiche auf. da ist das aufenthaltsbestimmunsrecht, wie auch das recht über die finanziellen dinge zu bestimmen. es muss genauso wie auch andere bereiche geregelt werden  bis dein vater wieder selbst bestimmen kann.
für diese und andere fragen und fachbegriffe und das die links nicht in den tiefen des forums verschwinden,  haben rüdi und ich eine linksammlung unter  www.margy-2.de
gesammelt haben empfehlen. einige davon werden dir vieleicht helfen.
meine geschichte und viel mehr habe ich aufgeschrieben unter
www.margy-plauen.de .  
#4
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Hallo,

also bei mir lief der Termin so ab - ich habe ja die Betreuung meines Mannes - das ich dort belehrt wurde, das ich im Sinne meines Mannes zu handeln habe. Bei uns betrifft das alle  Bereich.
Wenn dein Vater Vermögen hat, musst du das angeben - die geben dir einen Fragenbogen dazu, wo du das eintragen musst. Also Immobilien usw.

Bei mir als Ehefrau muss ich nicht jede Ausgabe nachweisen, wie das bei den Kindern ist weiss ich nicht.
Der Termin ist aber nicht schlimm - du musst unterschreiben, das du dich im Sinne deines Vaters um seine Angelegenheiten kümmerst und dann bekommst du den Betreuungsausweis, den muss man bei Versicherungen usw. vorlegen - sollte was geregelt werden müssen.

Du kannst also  beruhigt sein ... ich glaube nicht das du alles belegen musst. Auf meinem Ausweis steht, das auch Abkömmlingen davon freigestellt sind.

LG
Denise
#5
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Hallo Denise,
 
mußt Du das etwas anders sehen und so sieht das auch das Gericht.
 
Nur ein Beispiel:
 
Babsie`s Eltern hätten 500.000€ Vermögen dann könnte Sie es ja ausgeben, aber das darf Sie nicht. Denn es könnte ja was zu holen sein. Also werden hier Riegel vorgeschoben und Babsie muß alles belegen. Genau so ist es wenn später nicht das Haben sondern ein Soll auf dem Konto wäre, dann wird Babsie dafür haften und event. der Vertreter.
 
Liebe Grüße und noch einen Schönen Sonntag von
 
Rüdi
 
#6
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Hallo Babsie!
 
Der Termin beim Amtgericht (ich hatte meine Mutter damals begleitet, sie war die Betreuerin meines Vaters, mittlerweile haben wir das wieder aufheben lassen) war bei uns so, wie Denise das beschrieben hat. Alllerdings mußten wir ein genaues Vermögensverzeichnis innerhalb eines Monats einreichen. Und meine Mutter als Ehefrau war ebenfalls angehalten, alle Ausgaben zu dokumentieren und so weiter. Das war ein ziemlicher Schriftkram...Aber ich bin ganz guter Hoffnung, dass Ihr die Betreuung nach einem halben Jahr auch wieder aufheben könnt.
Ändern kannst Du an dem Procedere eh nichts. Man kann nur für sich selbst lernen und über Generalvollmachten für nahe Angehörige nachdenken.
 
Hoffe, Dein Vater hat sein erstes Wochenende in der Reha gut überstanden!
 
Beste Grüße von Kate
#7
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Hallo Ihr Lieben!
 
Danke für die Infos - ich werde morgen mal bei beiden Stellen anrufen und einen Termin abmachen, dann sehe ich weiter.
 
@ Kate:
 
Ja, hat bisher ganz gut geklappt. Wir haben es geschafft, dass bisher jeden Tag jemand bei ihm war und es scheint ihm ganz gut zu gehen. Gestern hat er sogar mit meinem Bruder eine Nachrichtensendung im Fernsehen geguckt - ob er alles begriffen hat, weiß ich natürlich nicht.
 
Morgen hat er erstmals einen vollen Therapieplan, und ich bin schon gespannt, wie er alles schafft.
 
Ich für mich merke jetzt allmählich, dass ich zur Ruhe komme. Heute Nachmittag habe ich ein paar Stunden wie tot geschlafen - auch mein Akku ist recht leer, aber die nächsten Wochen werden ihn hoffentlich wieder aufladen.
 
Kate, ich hoffe, Deinem Pa geht es auch einigermaßen. Morgen schicke ich Dir eine PN, ok?
 
Liebe Grüße!
 
Babsie
#8
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Hallo Rüdi,

ok, bei solch einem Vermögen - klar muss man das dann nachweisen als Tochter. Doch ich glaube nicht das Babsie sein Vermögen auf den Kopf hauen wird. Von daher bin ich da nicht näher drauf eigegangen. Ich könnte das ja bei meinem Mann auch - falls da was wäre, ist es aber nicht ...*ggg*

Es wird ja eh nach einem Jahr geprüft - im Falle von Babsi schon früher - also am Ende der Betreuung, ob alles rechtens lief. Sie muss ja das Vermögensverzeichnis abgeben. Und wenn sie z.B. ein Haus verkaufen würde, dann würde das Gericht schon fragen weshalb und wieso, das ist ja klar. Aber es geht ja um die Rente, die die Mutter von Babsi zum Leben braucht. Die Mutter muss ja weiterleben können wie bisher ...

LG
Denise
#9
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Hallo Denise,
 
hab das Babsie per PN geschrieben, bei mir ist Vollbetreuung kam das volle Programm, Amtsartzt etc. und ein haufen Arbeit.
 
Schönen Abend noch Rüdi 

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »caveman« (07.04.2008, 00:20)
#10
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@ Rüdi
 
Was meinst Du mit Amtsarzt? Muß ich mich etwa untersuchen lassen, ob ich in der Lage bin, die Betreuung zu übernehmen? Ganz ehrlich Rüdi - Du trägst momentan nicht zu meiner Beruhigung bei, sondern machst mich zusätzlich nervös...
 
 
 
Donnerstag habe ich nun einen Termin mit der Dame vom Kreis und Freitag muß ich zum Amtsgericht. Die waren eben am Telefon beide supernett und dahingehend mache ich mir jetzt erstmal keinen Kopf - wird schon werden...
 
LG
 
Babsie
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