Hallo!
Heute habe ich mal eine ganz andere Frage, hoffe aber, dass manche von Euch schon damit zu tun hatten.
Mein Vater ist ja derzeit in der Reha, kann aber momentan weder sprechen noch schreiben. Vor 5 Wochen wurde (weil leider keine Betreuungsvollmacht vorliegt) seitens des Krankenhauses angeregt, dass jemand von uns (in diesem Falle ich) amtlich bestellter Betreuuer werden solle, da dadurch vieles vereinfacht würde.
Der Antrag ist inzwischen durch, ich habe vom AG die Info bekommen, dass ich vorläufig (erstmal bis September) die Betreuung übernehmen soll. Gestern habe ich zwei Schreiben erhalten (eines vom Amtsgericht, eines von der Betreuungsstelle des Kreises), durch die ich aufgefordert wurde, dort hinzukommen und offiziell bestellt zu werden (AG), bzw. ein Gespräch über meinen Vater zu führen (Betreuungsstelle).
Kann mir jemand sagen, was da jetzt auf mich zukommt? Ich bin auch etwas verunsichert, wie das alles in Zukunft geregelt wird. Muß ich demnächst über jeden Cent, den meine Mutter von der Rente meines Vaters ausgibt, Rechenschaft ablegen?
Ich muß hinzufügen, dass die derzeitige Vollmacht erstmal nur für die Gesundheitsfürsorge und die Aufenthaltsbestimmung gilt, weiß aber nicht, ob die finanziellen Bereiche nicht in Kürze dazukommen.
Immer was anderes - als wenn man so nicht schon genug im Kopf hätte!!!
LG
Babsie