#1
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Hallo zusammen,
 
ich schon wieder.
Ich hab mal eine Frage. Wir haben von der Stadtverwaltung ein Schreiben erhalten, auf welches wir angeblich nicht reagiert hätte (es geht um finanzielle Angaben der Personen, die im Haushalt meiner Eltern leben). Nur meine Eltern leben in dieser Wohnung. Ich kann mich an so ein Schreiben gar nicht erinnern. DA ich ja alles verwalte für meine Eltern.
 
Was ich mir vorstellen kann ist, wir hatten vor längerer Zeit bei der Stadt nachgefragt, welche Voraussetzungen man für einen Mietzuschuss haben muss. Daraufhin wurden Unterlagen versandt (liegt aber schon über 1/2 Jahr her). Wir hatten damals Angst, dass wir das finanziell nicht auf die Reihe bekommen. Haben aber nie diesen Antrag ausgefüllt. Ich vermute, dass es sich hierbei um unsere Anfrage handelt.
 
Wir wollten dann doch die finanzielle Lage mit "eigener Kraft" schaffen, ohne Hilfe von Vater Staat. Der würde nämlich im Falle von Zahlungsunfähigkeit erstmal auf mich zurückgreifen. Ich bin die Einzige in der Familie die nicht verschuldet ist (die Geschwister haben Eigentumswohungen und zahlen die Raten noch ab). Ich habe ein normales Einkommen und etwas gespartes (für Notfälle). Ich hatte mich mal schlau gemacht, und es hiess, das Kinder - in so einem Fall /Pflegefall - für die Eltern aufkommen müssen.
 
Ich will ja nicht unverschämt klingen, aber mir reicht mein Geld für mich gerade mal (habe selbst diverse Fixkosten). Und sonst unterstütze ich finanziell meine Eltern - gehe z.B. regelmässig Einkaufen etc. - aber ich habe echt keine Lust, dass an mein Hartverdientes gegangen wird....
 
Ich werde da mal anrufen und Fragen, was Sache ist...
 
Kann mir jemand Rat geben?
 
Danke im Voraus.
KLG
#2
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hallo bernadette,
 
mein persönlicher rat ist der, dass man nichts überstürzen sollte.
kläärw erst mal was es mit diesem schreiben aufsich hat.
im beamtendeutsch kann man auch manchmal was lesen und etwas ganz anderes als den wirklichen inhalt verstehen.
zweitens brauchst du jetzt nicht gleich angst zu haben ,dass vater staat dir das konto leert .
es gibt doch auch noch freibeträge und bemessunbgsgrenzen.
 
margy
 

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »margy« (12.06.2008, 13:47)
#3
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[quote]Zitat von bernadette
Wir wollten dann doch die finanzielle Lage mit "eigener Kraft" schaffen, ohne Hilfe von Vater Staat. Der würde nämlich im Falle von Zahlungsunfähigkeit erstmal auf mich zurückgreifen. Ich bin die Einzige in der Familie die nicht verschuldet ist (die Geschwister haben Eigentumswohungen und zahlen die Raten noch ab). Ich habe ein normales Einkommen und etwas gespartes (für Notfälle). Ich hatte mich mal schlau gemacht, und es hiess, das Kinder - in so einem Fall /Pflegefall - für die Eltern aufkommen müssen.
 
Ich will ja nicht unverschämt klingen, aber mir reicht mein Geld für mich gerade mal (habe selbst diverse Fixkosten). [/quote]
 
Hi Bernadette,
 
wenn tatsächlich jemand was von dir will, würde es sich lohnen, sich mal von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Der Selbstbehalt, wenn du für Eltern zahlen musst, ist doch wesentlich höher als bei Unterhalt für Kinder. Nach meiner Erinnerung 950 EUR + max. 450 Miete + Fahrtkosten zur Arbeit + Versicherungen. Höheres Einkommen eines Ehepartners wird dir allerdings teilweise als Einkommen angerechnet. Und die Ersparnisse müssen schon relativ hoch sein, um die angreifen zu müssen. Du kannst ja erst mal nach "Elternunterhalt" o. ä. im Netz suchen! Sonst eben Anwalt!
 
LG Marianne
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Liebe Bernadette
 
ich lese schon lange in diesem Forum,
nachdem ich im März letzten Jahres von jetzt auf gleich meinen Mann verloren habe durch einen Schlaganfall!
Ich bewundere euch sehr, wie ihr mit all dem umgeht.
Manchmal weiss ich nicht, wer von uns mehr Kraft braucht, um all das zu wuppen,
 was "danach" auf einen zukommt?
Jedenfalls zolle ich allen hier meine allergrösste Hochachtung!
 
Ich wusste im ersten Moment auch nicht, wie es finanziell weitergehen sollte,
also versuchte ich, die GEZ zu sparen.
Das ist heute nur möglich, wenn man Sozialleistungen bekommt.
Über diesen Umweg sagte man mir, ich solle doch mal die Wohngeldstelle fragen.
Wollte ich nicht, da ich die gleichen Befürchtungen hatte wie du.
Ich hatte Angst, dass meine Kinder zur Kasse gebeten würden oder man mich zwingt,
hier auszuziehen.
 
Es war alles ganz anders!
Wohngeld ist  k e i n e  Sozialleistung in dem Sinne, es steht JEDEM zu.(bei entsprechendem Einkommen)
Mir persönlich steht Wohngeld zu für zwei Jahre, so als wenn mein Mann noch bei mir wäre!
Wer weiss denn sowas, wenn man nicht per Zufall und über Umwege darauf hingewiesen wird?
Somit brachte ich die erforderlichen Unterlagen zur Wohngeldstelle
und machte mir keine Hoffnungen auf irgendwelche Leistungen.
Sollte es denn doch anders laufen, könnte ich ja immer noch ablehnen.
 
Nach ein paar Tagen kam der Bescheid über eine Summe, mit der ich nie gerechnet hätte!
Sie wird mir monatlich gezahlt bis Ende März nächsten Jahres.(für 2 Jahre)
Die Wohngeldstelle interessiert sich auch nicht für evtl. vorhandenes Vermögen,
nur für Zinserträge.
 
Ich mag dich ermutigen, den Antrag für deine Eltern dort zu stellen.
Wohngeldstelle ist kein Sozialamt, wurde mir mehrmals bestätigt!
Ich bin dankbar, dass ich die Unterstützung bekomme.
 
Ich selbst bin auch schwerbehindert und weiss eure Arbeit hier
und die anderer Stellen sehr zu schätzen!
 
Viel Erfolg bei der Antragstellung, liebe Bernadette.
Wenn du es nicht versuchst, wirst du nicht wissen, ob euch was zusteht oder nicht.
Jetzt bekommt ihr Nichts und dann eventuell auch nichts.
An dein Geld geht niemand ...jedenfalls nicht die Wohngeldstelle!
 
Ganz liebe Grüsse und viel Kraft für alles
 
rhianna
 
 
#5
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Hallo zusammen,
 
erst mal - vielen lieben Dank für Eure Antworten.
 
So, ich habe bei der Stadverwaltung angerufen (natürlich ist da kein Mensch ran geganen...), also hab ich eine E-Mail geschickt.
Ich bekam auch kurz darauf einen Anruf. Die Dame war sehr freundlich und hat mir alles in Ruhe erklärt. Die Wohnung, in der meine Eltern leben ist wohl (ich wusste das nicht...-einfach zu viel im Kopf und um mich herum) ist wohl eine öffentl. geförderte Wohnung. Und das GEsetz verlangt wohl, dass hier alle drei Jahre die finanzielle Lage der Mieter angefragt wird.
 
Werde also brav die Angaben machen und warte mal ab, was passiert. Mein Vater bekommt eine kleine Rente, mit der die Miete und die jew. Fixkosten anfallen, beglichen werden. Meine Ma bekommt ja etwas Pflegegeld, können die an das Pflegegeld ran?
 
DAnke Euch allen.
LG
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Das Pflegegeld und die Pflegestufe müssen angegeben werden, werden aber nicht angerechnet!
 
Gruss
rhianna
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Hallo Bernadette!
 
Nein, ans Pflegegeld können Sie nicht. Ich weiß aber von einer Bekannten, die beim Grundsicherungsamt arbeitet, das die Einspringen, wenn nach Abgaben der Fixen Kosten, man unter der Grenze der Lebenserhaltungskosten liegt.
Du solltest dich deswegen mal beim Grundsicherungsamt erkundigen.
 
LG Jutta
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