#1
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Unbekannt

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Hallo an alle,
 
ich möchte mal eben hier auf führen das es sich immer lohnt zu kämpfen, es geht um meinen Behindertenausweis ich sollte auf 60% zurückgestuft werden mit der Begründung das ich laufen könnte das stimmt allerdinngs nicht ich habe mehrere <Briefe geschrieben mit der Bitte mich einem Gutachter vor zu stellen allerdeings ohne Erfolg letztendlich habe ich mich an den VDK gewand weil ich alleine nicht weiterkam. Plötzlich wurde aus dem ganzen eine Widerspruch und es sollte zum Sozialgericht gehen und ich bekam ein Termin ganz kurzfristig beim Gutachter. Heute bekam ich Nachricht vom Versorgungsamt der Behindertenausweis behält 100% ausserdem AG, G, B und H Der Ausweiß ist unbefristet gültig allerdings weiß ich nicht was das nun heißt aber egal mir sind die 100% wichtig nie aufgeben !!! das ist auch wichtig.
 
Liebe Grüße Karin
#2
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Hallo Karin
Unbefristet bedeutet,dass der SB-Ausweiss für immer gültig ist.
 
mfg
hammer05
#3
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fast alles , was man kriegen kann, also recht super.

bist du bahnfahrerin oder nimmst auch mal den bus, da gibt es dann sehr gute vergünstigungen. schreib mal ne mail. dann erklär ichs nochmal.

zg
#4
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Unbekannt

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Super Karin ;) :)mir hat der VDK auch sehr geholfen-wenn ich ohne den VDK die ganzen Gerichtskosten alleine hätte schuldern müssen-ich weiß nicht was dann!Gruss vom Beisitzer des Ortsverbandes Fr-Crumbach ;)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »beersche« (13.09.2007, 16:11)
#5
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Willi_Daniels

Gast

Hallo Stephan,
 
deine Anmerkung, ohne dem VdK hättest du die Gerichtskosten vor dem Sozialgericht alleine tragen müssen ist falsch. Wählt man den Weg ohne eines Rechtsbeistandes, in diesem Fall der VdK, so entstehen dem Kläger keinerlei Gerichtskosten.
 
Man kann also selbst Klage vor dem Sozialgericht erheben, sich selbst vertreten, ohne dass Kosten auf einen zukommen. In meinem Fall hatte ich sehr wenig Hilfe durch den VdK, die Verhandlung mit einem durch den VdK gestellten Rechtsanwalt war mehr als enttäuschend. Ich hätte mir damals den Beitrag zum VdK sparen können. Erst durch Eigeninitiative bekam ich das zugesprochen, was mir durch den Rechtsbeistand verwehrt blieb.
 
Beste Grüße
Willi Daniels
#6
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Unbekannt

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alle Prozente ab 50% aufwärts sind nicht wirklich das wichtigste, ein bisschen mehr Steuerfreibetrag, wichtig sind die Merkzeichen, die wirken sich entscheidender auf Vergünstigungen aus.
#7
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Unbekannt

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Mein Rechtdbeistand vom VDK kämpft schon seid Anfang 2006 für 50%, immer wieder abgelehnt,
auch vom Sozialgericht Osnabrück.Dabei klagt er nur von 40 auf 50. Da meine Rente auch abgelehnt wurdr.
mIT 50& könnte ich aber Rente bekommen.
LG Resi
#8
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Willi_Daniels

Gast

Hallo Resi,
 
bei mir ging es damals auch um die Höherstufung von 40% auf 50% oder mehr. Der Widerspruch über den VdK blieb ohne Ergebnis, auch eine Klageeinreichung mit anschließender Verhandlung vor dem Sozialgericht durch einen Rechtsbeistand des VdK war erfolglos.
Danach nahm ich das selbst in die Hand (Verschlechterungsantrag) und es dauerte keine zwei Monate und ich wurde höher eingestuft. Wir können uns gerne mal diesbezüglich unterhalten. Meine Emailanschrift ist ja bekannt.
 
Beste Grüße
Willi Daniels
#9
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Unbekannt

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Lieber Willi,
Danke Dir! Sobald in den nächsten Tagen Antwort kommt, melde ich mich.Resi
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