#1
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Ihr bräuchte einmal Eure Hilfe, da mir nicht ganz klar ist was zu den Bruttoeinnahmen zählt.
 
Mein Arbeitsentgelt klar, aber wie sieht das mit der EU-Rente aus und wie mit einer privaten BU-rente. Versteuert werden muß dass nicht, das ist klar, aber zählt dass auch bei der Ermittlung der Zuzahlungsgrenze?
#2
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KlausP

Gast

Hallo Hexe,

ich kämpfe mich jedes Jahr durch den Antragsdschungel der GKV für meine Schwiegereltern,
es müssen sämliche Einnahmen angegeben werden, die du hast.
Dazu zählt Arbeitsentgelt, Renten, Mieteinahmen und Zinserträge.
Die Kassen wollen alles belegt haben, also auch zeitaktuell.
Viel Glück
Klaus P
#3
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Unbekannt

Gelöscht

Erst einmal Danke Klaus,
werde mich auf jeden Fall in den Dscungel stürzen hilft ja nichts. D,h., wenn ich Dich richtig verstehe, jedes Jahr auf das Neue? *grmpf* als ob wir sonst nichts zu tun hätten. Denke mal wir sehen uns am Woe zumindestens kurz
:)
#4
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Unbekannt

Gelöscht

OK, nochmal eine Frage, wenn ich mir eine Fußheberorthese selber (ohne Rezept) angeschafft habe, zählt das dann auch zu den Kosten?
#5
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KlausP

Gast

Hallo Hexe,
tatsächlich muß jedes Jahr der Antrag erneut gestellt werden. Es könnte ja sein, daß aus deiner chronischen Erkrankung keine chronische geworden ist.
Es zählen alle verordneten Medikamente und Hilfsmittel, das heißt die entsprechenden Zuzahlungen, die Rezeptgebühr und die Eigenbeteiligung bei stationärem Aufenthalt.
Es gilt eine normale Zumutbarkeitsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronischer Erkrankung 1 % des Einkommens. Dazu bekommst du ein Formular, das du vom behandelnden Arzt ausfüllen lassen musst.
Pass aber auf, daß dieser alles reinschreibt, sonst lehnt der Medizinische Dienst der Krankenkasse schnell ab.
Dann musst du dich mit dem Einspruchverfahren rumärgern.
Grüsse Klaus P


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannt (Gast)« (11.10.2007, 15:05)
#6
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momo72

Gast

Ab einer gewissen Pflegestufe - ich glaube ab 2  - braucht man keine Bestätigung vom Arzt, dann reichen die Belege aus. Bei der DAK war es aber so, dass sie wirklich auf jedem Beleg/Kassenbon den Namen meines Vaters haben wollten. Wenn man eine Haus- u. Hofapotheke hat, wo man alles kauft, richten die Dir dafür ein Konto ein, dann steht das automatisch auf dem Beleg ansonsten muss nochmal ein extra Stempel drauf.
Das war eigentlich der größte Aufwand, weil mir das zu Anfang nicht bewußt war und später ist das eine tierische Rennerei.
 
VG
momon
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