#1
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo
 
wer von Euch weiß, wie es nach dem  Hirnbluten von den Vorschriften her, mit Autofahren aussieht?
Mein gesunder Menschenverstand sagt solange der Schwindel nicht mind. ein paar Tage lang weg ist,
packe ich kein Auto an.
 
Und dann nehme ich auch erst mal eine Fahrstunde, weil ich habe kostbare Fracht an Bord ( mich und meine kleine Tochter) und außerdem will ich keinen anderen gefährden( der Fahrlehrer hat seine eigene Bremse).
 
Laut meines Arztes steht dem nichrs im weg, nur ich denke im Staate Deutschland gibt es für alles Gesetze.
Ich möchte offiziel keinen fragen, weil esheist ja, schlafende Hunde soll man nicht wecken.
 
Mein Auto ist eh Automatik und umgeändert wegen meiner Halbseitenlähmung.
 
Würde mich freuen wenn ihr Antworten hättet.
 
Angie
#2
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

#3
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hi Angie,

Der Herr Ruf aus der Selbsthilfegruppe Würzburg hat sich mit dieser Thematik ausführlich befaßt.

Geh doch mal zu Google.de und suche mit:

Selbsthilfegruppe Würzburg Ruf

verschiedene Fundstellen tun sich auf, und nimm die Fundstelle
'Auto'

Ich denke, hier findest du alle relevante Informationen.

Tschüs, alles Gute.



Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »hemi_1« (22.03.2008, 15:09)
#4
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Brauchst nicht bei Google suchen, das ist exakt die Seite die ich schon eingetragen habe.
#5
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Angie,
 
laut Verkehrsverordnung bist Du in einem Fall eines Schlaganfalles oder einer Hirnblutung zunächst Fahruntauglich.
Es ist zwar nicht meldepflichtig, jedoch wenn Du einen Unfall verursachst, zahlt die Versicherung nicht! Sei dir dessen Bewußt!
 
In der Regel mußt Du eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung von Deinem Arzt erhalten. Schon alleine wegen Deines Kindes und natürlich Dir und den anderen Verkehrsteilnehmern ist es in Deiner Pflicht dies zu tun.
 
Wenn Du also Symptome hast, die die Fahrtauglichkeit einschränken (wie Du beschrieben hast) gehe zu Deinem Arzt. Wenn er Deine Verkehrstüchtigkeit einschätzt bist Du auf der sicheren Seite.
Wenn er Dir jedoch eine Fahrtauglichkeit bescheinigt, obwohl du diese Probleme hast, hmm, dann würde ich es an Deiner Stelle lassen. Warum hat es der Arzt nicht so relevant angesehen?
 
LG Schokobärchen
 
 

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Schokobärchen« (22.03.2008, 22:38)
#6
Avatar

Ruf

Gast

Das „Autofahren“ ist heute fast für Jedermann ein Teil der Lebensqualität, deshalb stellen sich viele Schlaganfallbetroffene die Frage:

„ Kann man nach einem Schlaganfall wieder Auto fahren „ ? Seit Jahren befassen wir uns mit diesem Thema. Wir haben umfangreiche Informationen sowie die gesetzlichen Bestimmungen auf unserer Internetseite erstellt um denjenigen Betroffenen welche wieder Autofahren wollen einen Überblick und Anhaltspunkte zu geben.

Beachten Sie aber dass die Möglichkeiten sich wieder ans Lenkrad zu setzen so unterschiedlich wie der „Schlaganfall" selbst sind und nur jeweils für den Einzelnen aus der Sicht der Ärzte, und der Behörden beantworten werden können.

Sie benötigen vor allem ein Gutachten eines Neurologen mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation“ welches Sie dann der Führerscheinstelle vorlegen müssen.

Auf unseren Homepage:
http://www.schlaganfall-was-nun.homepage.t-online.de/Auto/auto.htm
können Sie, alle gesetzlichen Bestimmungen, Möglichkeiten und Ablauf usw. sowie weitere Informationen entnehmen und auch Unterlagen bei uns anfordern. Beachten Sie bitte auch die Links innerhalb des laufenden Textes sowie die Linkliste -Auto-. Sie können auch einige Informationen als pdf Datei herunterladen.
_________________

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannt (Gast)« (24.03.2008, 09:48)
1802 Aufrufe | 6 Beiträge