#1
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Brauche ich ein Gutachten für die Fahrerlaubnis?

Hallo, ich bin neu hier und bin froh hier gelandet zu sein. Mein Anliegen wurde mit Sicherheit schon diskutiert. Im Februar hatte ich einen Schlaganfall. Vorwiegend waren die Augen betroffen, ich habe Doppelbilder gesehen. Bis heute bin ich noch nicht mit dem Auto gefahren. Ich war beim Hausarzt, Neurologe und Augenarzt. Da ich ein Gutachten wollte, wurde ich vom Augenarzt in die Augenklinik überwiesen. Leider waren beide Ärztinnen, die dafür zuständig sind, nicht da. Jetzt warte ich auf den Anruf der Klinik.

Inzwischen werde ich etwas ungeduldig mit der ganzen Sache, da ich immer mal wieder  zu hören bekomme, ein Gutachten für die Fahrerlaubnis bräuchte ich nicht:O. Sogar von Ärzten habe ich das gehört. 

Mein Leben ist ohne Auto sehr beschwerlich. Ich gehe mit dem Rollator einkaufen, das ist nicht gerade eine Freude.Meistens bin ich zuhause. 

Jetzt zu meiner Frage: Darf ich auch ohne Gutachten Autofahren? Ich selbst wollte allerdings auf Nummer sicher gehen.

Freue mich auf Antworten, Liese

#2
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Liese,

betrachte dich herzlich Willkommen in diesem Forum. Allgemein betrachtet, darf man sicherlich ohne "Gutachten" Fahrzeuge im Straßenverkehr lenken. Man muss dazu den Führerschein und die nötige Fahrsicherheit, Reaktinsvermögen, Sehkraft und Übersicht haben. Anderenfall wird es bei einem eventuellen Unfall recht kompliziert. Ob Du in verschuldet hast oder nicht, Deine versicherung könnte Dir eine gewisse Mithaftung unterstellen. Soweit sogut! Ob Du nun verkehrssicher ein Kraftfahrzeug lenken kannst nach dem Schlaganfall, dazu dienst diese "Gutachten" als Nachweis, als Beleg für Deine Verkehrstauglichkeit.Dies dient der eigenen, aber auch der anderen Verkehrsteilnehmer Sicherheit und es beruhigt enorm.

Aber schau mal hier links unter Navigation, dort findest Du "Suche". Klicke darauf und schon öffnet sich ein neues Fenster. Füge dort "Autofahren- Führerschein" ein und sofort erhälst Du einen Überblick über unseren früheren Beiträge zu diesem Thema.

Tipp: Spreche mal mit einem Fahrlehrer in Deiner Umgebung, vielleicht macht er mit Dir einige Probefahrten und kann danach Dir zwar kein "Gutachten" ausstellen, aber eine Einschätzung Deiner Verkehrstauglichkeit abgeben.

Weiterhin stete Besserung wünscht hotte;)


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »hotte« (08.08.2016, 12:25)
#3

jup11

Quarnbek, Deutschland

Hallo Liese,

das ist ein schwieriges Thema. Wenn dir die Ärzte es nicht ausdrücklich verboten haben, kannst du fahren, aber wenn etwas passiert, kannst du in große Probleme kommen. Bei einem Unfall könnten der Unfallgegner oder die Versicherung dahinter kommen, das du einen Schlaganfall hattest und denn weigern die sich zu zahlen. Um auf der sicheren Seite zu sein, brauchst du einen Arzt, der dir bescheinigt (Gutachten), das du wieder fahren darfst. 
Warte mal ab, was die Ärzte aus der Augenklinik sagen, vielleicht bescheinigen die dir das ja.
Es gibt nicht viele Ärzte, die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen machen, ich hatte auch das Problem einen Arzt zu finden. Du kannst dich an eine Fahrschule wenden, die auch Behindertenfahrzeuge hat, die wissen welche Ärzte solche Gutachten machen. 

Siehe auch: http://www.schlaganfall-hilfe.de/mobil-nach-schlaganfall;jsessionid=aaa-NbGmQvKvs54ebqDuv?p_auth=dr4g3NNk&p_p_id=56_INSTANCE_t1uE&p_p_lifecycle=1&p_p_state=exclusive&p_p_mode=view&p_p_col_id=column-3&p_p_col_pos=3&p_p_col_count=6&_56_INSTANCE_t1uE_struts_action=%2Fjournal_content%2Fexport_article&_56_INSTANCE_t1uE_groupId=10156&_56_INSTANCE_t1uE_articleId=76168&_56_INSTANCE_t1uE_targetExtension=pdf

Jürgen

http://www.schlaganfall-info.de/com/Drei_Jahre_danach.pdf

#4

Maxi11

Gifhorn; Braunschweig; Wolfsburg, Deutschland

Hi Forie`s!

Wie heißt es doch so neutral im Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung...?

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Es liegt also hauptsächlich in der Eigenverantwortung, sofern nicht gesundheitlich gravierende ärztliche Einwände bestehen. :O

Ich bin nicht gabz sicher, ob das jetzt weiterhilft. Eine Restunsicherheit wird immer bleiben.

LG.



Liebe Grüße, Maxi

#5
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Hi Max,

hi allerseits,

ja, so ist es. Eine Restunsicherheit bleibt immer bestehen. Diese kann einem keiner nehmen, ob mit oder ohne Gutachten oder Zertifikat. Deswegen stets üben, üben und immerwieder üben, damit die Selbstsicherheit zunimmt und stark wird. So war ich gestern mal wieder in Aachen Stadt, hatte es immer verschoben. Doch gestern war es soweit. Ich sagte zu mir: Hotte mach ett ;) Ja, hat geklappt und besser als ich dachte.;)Wünsche allen Betroffenen stete Besserung. hotte;)


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »hotte« (08.08.2016, 21:29)
#6
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Unbekannt

Gelöscht

In der Reha wurde mir in einem Gespräch gesagt, dass eine entsprechende "Fahrverbotsmeldung" an das zuständige Bundesamt ... erging und mein Führerschein ab sofort gesperrt sei.

Da ich alle im deutschsprachigen Raum vorhandenen Tests -und alles, was mich voranbringt-  geradezu einforderte, auch bereitwillig erhielt und (mit-)machen konnte/durfte, wurde mir im Abschlussgespräch gesagt, eine entsprechende Fahrtauglichkeitsmeldung ginge an dieses Bundesamt für...
Ich sollte jedoch verantwortungsbewusst fahren, was ich auch ohne ausdrücklichen Hinweis getan hätte:)

Von verschiedenen Seiten erfuhr ich jedoch, dass diese Problematik in den Kliniken recht unterschiedlich gehandhabt wird.
Sepp

#7
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Unbekannt

Gelöscht

Schönen Dank für den Hinweis. Ja, dies wird in der Tat nicht nur landesweit sehr unterschiedlich gehandhabt, nein auch von Rehaklinik zu Rehaklinik. Bei mir lief der Reha-Aufenthalt allein von Amtes wegen über den zuständigen Amtsarzt der Kreisverwaltung. Dieser ist auch im Lande NRW für gesundheitsbedingte Einschränkungen bezgl. der Fahrerlaubnis zuständig.  In der Rehaklinik konnte ich an einem sogenannten Fahrtest in einer Simolationskabine teilnehmen. Hier wurde Reaktion, Sehfeld, Sehvermögen, Farbtüchtigkeit und und und unter Aufsicht von MTA`s und einer Neuropsychologin bei mir durchgeführt. Ergebnis: Mündliche Feststellung, es gäbe keinen Grund, dass ich nicht wieder am Verkehr teilnehme. Dazu bekam ich zwei, drei Auswertungsbögen mit Klinikstempel und Paraffe. Hier zu Hause habe ich so ganz allmählich mit dem Nachbarn auf dem Beifahrersitz angefangen. Boooh, war das spannend!! Nun fahre ich fast wieder normal, auch Fahrten allein zur Nordseeküste sind wieder drin. Allerdings sogenannte "Lustfahrten" mal hier hin, mal dort hin verkneif ich mir. Da nehme ich mein Pedelec.

Besten Gruß hotte;)

#8
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Unbekannt

Gelöscht

Vielen dank für Eure Tipps:D! Jetzt möchte ich Euch kurz berichten, was ich bisher unternommen habe. Zunächst war ich bei einer Fahrschule am Ort. Der fahrlehrer hat mir gesagt, es wäre gut, wenn ich das Gutachten erstellen lassen würde, denn wenn was passiert, dann bin ich rechtlich abgesichert. Irgendwie müsste ich dann zum TÜV und die würden meine psychische und körperliche Verfassung überprüfen. Fahrstunden ürde er mir natürlich geben. Heute morgen habe ich die Augenklinik angerufen, wegen dem Termin betreffs Gutachten. "Wer möchte das Gutachten haben?," wurde ich gefragt. "Will es die Versicherung, das Gericht oder wer?" :(! Lange Rede kurzer Sinn, ich habe Tel.Nr. 115 angerufen und eben den Rückruf erhalten und zwar von der Fahrerlaubnisbehörde. Da wurde mir gesagt, dass ich nochmal die Augenklinik anrufen soll und die müssten mir das Gutachten erstellen.Die Frau sagte mir noch, wenn sie das Ganze anordnen, dann wird es recht teuer. Frust!:(!

#9
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Liese,

ein freundliches Hallo allerseits,

schönen Dank für diesen durchaus aufschlussreichen Erfahrungsbericht. Dies verdeutlicht uns allen mal wieder, wie unterschiedlich die reale Handhabung in dieser Situation ist.  Manch` ein Betroffener würde an diesem  vermeintlichen Zuständigkeits- und Informations- Wirr-Warr verzweifeln und sich in die "Ecke schmeissen". Andere denken sicherlich, jetzt reicht`s mir, ich fahre los, ganz ganz vor- und ganz ganz umsichtig.

Aber bitte: Vor der ersten Alleinfahrt solltest Du dich sicher fühlen, um schwierigen Verkehrssituationen mit Vorsicht begegnen zu können. Drum nehme ein paar Fahrstunden mit einem vertrauenswürdigen Fahrlehrer.

Jeder Euro, der in Aus-Fortbildung und somit in Verkehrssicherheit investiert wird, ist höchstverzinslich angelegt. Wünsche Dir von Herzen stete Besserung und  alsbaldigen "Fahrgenuss". Gruß hotte;)

Habe hier einen Link des TÜV Süd angehangen. TÜV Süd wäre im Land BaWü ein Ansprechpartner wegen eines eventuellen Test`s. https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1314285696198287730069/1.1.24-tipp-mobil-bleiben.pdf

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