#1
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nadinekretz

Gast

Hallo ihr!
 
Zuerst mal, ich bin neu hier, bin 23 und mein Vater (53) hatte im Januar den ersten und Mitte April  den zweiten Schlaganfall. Er ist seit 1990 Diabetiker (Typ1) und ist rechts unterhalb des Knies seit 2001 amputiert. Da sich meine Eltern 1996 oder so getrennt haben lebte er alleine auf sich gestellt. Nur soviel dazu.
Ich weiß auch nicht ob ich in dieser Rubrik richtig bin.
Also meine Frage: Ich muss diesen Antrag auf Gewährung von Hilfe ausfüllen und kenn mich null aus! Da mein Vater in ein Heim muss und er gerade mal 640 Euro Rente hat muss ich das beantragen damit er untersützt wird. Hat von euch jemand schon mal so einen Antrag in der Hand gehabt? Kann mir jemand helfen bei den Sachen bei denen ich mich nicht auskenne?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Nadine
#2
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Tabea

Gast

hallo,

ich habe so einen antrag noch nicht stellen müssen, kann dir deshalb keine persönl. erfahrung weitergeben.

ich denke aber, das dir die stiftung deutsche schlaganfall hilfe weiterhelfen kann. diese bieten regionalbüros als anlaufstellen für angehörige.schau doch mal unter folgender internetseite nach einer beratungsstelle in deiner nähe.

http://www.schlaganfall-hilfe.de

gruß tabea


#3
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Nadine,
 
gehe in die Sozialstation, die helfen im Allgemeinen recht gut weiter.
 
Ich glaube, in Deutschland ist es so, dass auch Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen.
 
Das kann für Dich recht teuer werden. Lasse dich also gut beraten!!!
 
Liebe Grüße Manfred
 
#4
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nadinekretz

Gast

Ok danke für die Auskunft. Ab wann muss ich denn nicht für meinen Vater aufkommen? Ich hab nur 840 € und davon sind 410 €  Miete usw...
#5
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Nadine
gehe zum Rehaberater der Krankenkasse von deinem Vater der kann dir genau sagen
ob ihr noch was von der Pflegeversicherung bekommt oder ob das Sozialamt
vorstrecken muß!
#6
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nadinekretz

Gast

Ok danke schön!
#7
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Nadine,
 
bekommt dein Vater kein Pflegegeld?
 
Zusammen mit seiner Pension sollte das für ein einfaches Pflegeheim reichen.
 
Wenn dein Vater ein eigenes Vermögen hat, oder einen Besitz, dann wird das erst verbraucht.
 
Ich denke von deinem Gehalt kann man dir nichts mehr wegnehmen, aber da gibt es sicher Bestimmungen.
 
Wie gesagt, in der Sozialstation können sie dir wirklich weiter helfen.
 
Liebe Grüße Manfred
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