Liebe Forumsmitglieder,
ich bin neu hier, und habe dieses Forum auf der Suche nach Infos zur Aphasie gefunden. Meine beste Freundin hatte einen schweren Unfall. SHT, Medianinfarkt links mit Schädigung des Frontallappens, Mittellinienverlagerung. Es sind nun fast vier Monate ins Land gegangen. Kurz nach dem Unfall wurde wegen der schwierigen Familienverhältnisse ein Berufsbetreuer eingesetzt. Die Ehe war zerrüttet, sie wollte sich vom Mann trennen. Zu ihren beiden Söhnen und der Mutter bestand rund vier Jahre kein Kontakt. Sie lebte zusammen mit ihrer noch minderjährigen Tochter beim Ehemann. Wäre der Unfall nicht passiert, wäre sie zwei Wochen später weg gewesen.
Nun ist es so, dass der Freundeskreis sieht, dass der Betreuer eher im Sinne des Ehemannes entscheidet. Ihre eigentliche "Familie" war aber der Freundeskreis. Es steht nun ein Betreuerwechsel an, weil der erste Betreuer vorläufig eingesetzt war. Ich habe mich auch als Betreuer angeboten. Ich würde meine Verbindung zu meiner Freundin mit einer Seelenverwandtschaft beschreiben, kann mich also sehr gut in sie hineinversetzen und ich denke auch, ich könnte gut in ihrem Sinne handeln. Dieser Meinung sind auch etwa 30 Leute aus ihrem Freundeskreis, welche mein Angebot, die Betreuung zu übernehmen, unterstützen.
Das Gericht möchte dennoch wieder einen Berufsbetreuer einsetzen, obwohl dieses von den vielen Unterstützern Kenntnis hat.
Gibt es keine Möglichkeit in diesem Land, sich für einen Freund/Freundin einzusetzen? Muss man tatenlos zusehen, wie ein geliebter Mensch fremd betreut wird?
Liebe Grüße
Schlenni