#1
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Wie vorgehen bei Ablehnung durch PKV ?

:(:(Liebes Forum, wieder einmal tritt eine Frage im Zusammenhang mit der Hirnblutung meines Mannes auf.

Wir haben eine Reha in Lindlar zwecks Intensivtherapie seiner Aphasie einen Aufenthalt bei seiner Privaten

KV (DKV ) beantragt, der lapidar mit dem Wortlaut " Die uns beratenden Aerzte teilen uns mit, dass ein Erfolg einer

solchen Maßnahme mehr als 1 Jahr nach einem Schlaganfall nicht erwiesen ist.Bitte haben sie daher Verständnis

dass ....blablabla" - abgelehnt.

Man will ihm bereits die ambulante Logopädie in der bisherigen Frequenz von 3mal wöchentlich auf 1 bis 2 mal kürzen und

bezahlt auch nicht mehr seine Ergotherapie - die nicht als Heilmittel von der DKV anerkannt ist und gnädigerweise bisher

freiwillig bezahlt wurde.

Wie geht man hier gegen vor ? Hat jemand Erfahrung ? Tips ?

Uns drängt die Zeit, wir haben winen Platz ab 29.07.09 in Lindlar. Wie kann man diese Verzögerungstaktik und Spielchen der

PKV vermeiden ? Gleich zum Anwalt ?

Bin für jeden Ratschlag dankbar

 

Grüße an alle Mitkämpfer und allen weiters viel Kraft

Allajalla

 

 

 

#2
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Allajalla,

ich denke wenn die Zeit drängt, bis der Widerspruch von der Schlichtungsstellen zurück ist, wäre es vielleicht beeser zweigleisig zu fahren. Den Widerspruch zu machen und über den Anwalt. Das mit der Ergotherapie ist auch ein Trick, aber lasse Dir doch mal den Leistungskatalog zusenden. Die werden sich dann eh vergleichen, Kassen sind nicht scharf drauf wenn Urteile gegen Sie ausgesprochen werden.

Liebe Grüße Rüdi

:)

#3
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Danke Rüdi, für deine Antwort - was meinst du konkret mit Schlichtungsstellen ?

Ich habe bisher nur einen Widerspruch an die DKV geschickt....

Den Leistungskatalog - ist darunter das zu verstehen, was im Versicherungstarif meines

Mannes enthalten ist ? ( Mein Mann ist / war immer ein komplett-Chaot, ich konnte bisher

außer seiner Versicherungskarte nichts von der DKV finden. Hatte mir überlegt, von denen

die Policen und andere Dokumentation in Kopie kommen zu lassen, um mal einsehen zu können

was darin enthalten ist.

 

Danke dir schon mal vorab für alles, was du hierzu weißt,

Liebe Grüße

Allajalla

#4
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Allajalla,

lass dir auf jeden Fall den Tarif und den Leistungskatalog von der DKV schicken - kannst vorab auch schon anrufen, dann können sie Dir die Infos auch telefonisch geben. Mein Mann hat auch bei der DKV eine private Zusatzkrankenversicherung, die beinhaltet beispielsweise ein Krankentagegeld (kein Krankenhaustagegeld). Vierzehntägig muss ich eine Krankmeldung einreichen, dann bekommt er rückwirkend sein Geld. Bleib hartnäckig - lass dich nicht abwimmeln.

Weiterhin alles Gute

Angelika

#5
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Lasse dir auf jeden Fall eine Zweitschrift des Versicherungsscheines zuschicken.

Darin sind die einzelnen Tarife, die er abgeschlossen hat, aufgeführt und es sind

auch die Leistungen aufgeführt. Zusätzlich lasse dir die Allgemeinen Versicherungs-

bedingungen schicken.

Private Krankenversicherungsverträge sind leider sehr unterschiedlich und du kannst

dir erst dann ein Bild davon machen, wenn du es schwart auf weiß siehst.

#6
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Liebe Allajalla,

da ich auch seit 35 Jahren in der PKV bin, musste ich mich mit denen auch schon auseinandersetzen und zwar nicht unschön. Bei der PKV, egal welche, nimmt die PKV immer ihren Arzt als Grundlage für den Rechtsbeistand. Es gibt für Dich zwei Alternativen um an Dein Recht zu kommen:

1) Du schreibst zu der Schlichtungsstelle, dauert lange führt aber oft zum Erfolg. http://www.pkv-ombudsmann.de/

2) Du nimmst Dir einen Anwalt und klagst, das geschieht dann vor dem Amtsgericht Deines Wohnortes. Ich bin diesen Weg gegangen, 1 Jahr hat das gedauert und hatte verloren, da ich eine "Pflasche" von Anwalt hatte. Solltest Du ein Klageverfahren anstreben, dann wird Dir der Ombutsmann eine Absage erteilen.

Wie würde ich heute vorgehen:

Ich würde der PKV (bei Dir die DKV) Den Vorschlag für eine unabhängige Gutachterliche Untersuchung anbieten, wobei beide Parteien das Gutachten akzeptieren. Lehnt die PKV das ab, so würde ich mit einem Anwalt gegen die PKV vorgehen, welcher sich auf darauf spezialisiert hat. Den zu finden, in ganz Deutschland, ist schwer, aber es gibt Dir eine Anlaufstelle die Auskunft: http://www.vdk.de

Die sind zwar nur für Gesetztlich Versicherte zuständig, sind aber bei der Anwaltsuche für PKVler behilflich.

Schreib doch mal dem Stephan Beer eine PN (beersche), der ist Beisitzer beim örtlichen VDK.

Ansonsten schick mir ne PN, ich schick Dir dann die Tel Nr. des vom VDK empfohlenen RA.

ich wünsche Euch viel viel Geduld beim Kampf gegen die PKV.

Romanus


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »schaumi« (18.05.2009, 14:53)
#7
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Das ist zwar schon ein etwas älteres Thema, aber ich möchte da auch noch mal meine Meinung abgeben. schlaumi hat hier ohnehin schon die Problematik einer Klage aufgezeigt und ich kann mich ihm nur anschließen. Ich würde in einem solchen Fall eher von einer Klage abraten,  weil die Verfahren meist sehr lange dauern und die Versicherungen sehr gute Anwälte haben. Ein Ombdusmann hilft da sicher eher bzw. der Versuch, sich mit der PKV gütlich zu einigen. Bei der PKV meines Großvaters war zum Beispiel auch Krankentagegeld enthalten, das wussten wir auch erst nachdem wir uns genau informiert haben. Also immer zuerst alle Unterlagen sichten und dann überlegen, welcher Weg am ehesten zum Ziel führt.

4447 Aufrufe | 7 Beiträge