#1
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Inwieweit ist es möglich eine "Folge-Reha" bereits nach 2 Jahren DRV Bund anzustoßen

Hallo,

ich hatte am 19.4.2017 einen Hirnstamminfarkt und bin seitdem zu 50% schwerbehindert.

Am Dezember 2017 konnte ich wieder arbeiten und bemerke jetzt jedoch, dass meine Belastbarkeitsgrenze stetig geringer wird.

Der damalige Träger DRV Bund genehmigte mir im Mai 2017 eine Reha über 5 Wochen, welche mir sehr geholfen hat. Nun sollte ich erneut eine Reha Maßnahme in 2019 evtl Richtung Herbst anstoßen, laut meines Neurologen.

Wer hat Erfahrungen innerhalb doch so kurzer Zeit (2 Jahre) eine Folgereha angestoßen zu haben?

Ich habe Angst, dass die DRV Bund da jetzt nen Riegel vorschiebt...

Gern dürft Ihr mich auch privat anschreiben.

Über jegliche Erfahrungen bin ich sehr sehr dankbar.

 

Grüße

#2

jup11

Quarnbek, Deutschland

Hallo Guido,

normalerweise kommt man alle 4 Jahre zur Reha. Wenn es von den Ärzten gut begründet wird, geht es auch früher.

Wenn dein Neurologe es unterstützt, hast du gute Karten, die Rentenversicherung hat ja auch ein Interesse daran deine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Es kann sein, dass es erst einmal abgelehnt wird, das ist aber häufig so, denn Widerspruch einlegen und von deinen Arzt begründen lassen.

Jürgen

https://www.schlaganfall-info.de/com/Drei_Jahre_danach.pdf

 

#3
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Ok,

gibt es hier Betroffene die auch schon frühzeitig wieder zur Reha könnten?

 

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